Das Landgericht muss überprüfen, ob ein seit 2014 vom Dienst suspendierter Polizist tatsächlich Dienstgeheimnisse an einen Bekannten verraten hat und zu Recht vom Amtsgericht Lahr verurteilt worden ist. Foto: Archivfoto Achnitz

48-Jähriger geht gegen Urteil des Amtsgerichts Lahr in Berufung

Offenburg (red/vk) - Das Landgericht Offenburg verhandelt ab Montag, 18. Dezember, die Berufung eines 48-jährigen Polizisten. Das Amtsgericht Lahr hatte ihn am 21. Oktober 2015 wegen Verletzung des Privatgeheimnisses in zwei Fällen sowie wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Laut Urteil soll der Bundespolizist im Jahr 2013 während seines Dienstes beim Gemeinsamen Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl in zwei Fällen auf Bitten eines Bekannten ohne dienstlichen Anlass in polizeilichen Datenbanken nach Informationen zu Privatpersonen recherchiert haben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse – unter anderem Fotos aus erkennungsdienstlichen Behandlungen und in einem Fall eine Mitteilung über eine Vorstrafe der Privatperson – soll er unter Verstoß gegen seine dienstlichen Verschwiegenheitspflicht seinem Bekannten zu privaten Zwecken überlassen haben, wie das Landgericht mitteilt.

In einem weiteren Fall soll der heute 48-Jährige – erneut ohne dienstlichen Anlass und auf Bitten seines Bekannten – Nachforschungen angestellt haben, ob gegen zwei seinerzeit führende Mitglieder eines regionalen Motorradklubs "etwas im Busch sei", nämlich ob diese von der Polizei beobachtet und ihre Telefone abgehört würden. Nach Angaben des Amtsgerichts soll er daraufhin Erkundigungen in polizeilichen Informationssystemen eingeholt haben. Ferner sei ihm dienstlich bekannt gewesen, dass die Staatsanwaltschaft Offenburg und die Kriminalpolizei Offenburg damals tatsächlich ein verdecktes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Betrugsstraftaten gegen die beiden Mitglieder des Motorradklubs führten. Seine Erkenntnisse habe der 48-Jährige mit seinem Bekannten geteilt. Dabei habe er in Kauf genommen, dass dieser die Informationen weitergeben, die beiden Betroffenen warnen und auf diese Weise den Erfolg der verdeckten Ermittlungen gefährden würde.

Der 48-jährige ist nicht vorbestraft. Seit dem Frühjahr 2014 ist er von der Ausübung seines Dienstes suspendiert.