Damit Wälder, wie hier rund um Hornberg, ökologisch umgebaut werden, gibt der Staat Waldbesitzern Zuschüsse für Maschinen, Bauten und Anderes.Foto: Braun Foto: Lahrer Zeitung

Natur: Bis zu 40 Prozent der Kosten für Maschinen & Co. / Landratsamt Ortenau informiert private und kommunale Waldbesitzer

Für den ökologischen Umbau der Wälder auch in der Ortenau gibt es jetzt Geld vom Staat. Bis zu 40 Prozent gibt es für Maschinen, Software, Bauten und Anderes rund um die Waldbewirtschaftung.

Ortenau (red/jöb). Der klimabedingte Waldumbau nimmt weiter Form an: Wie das Amt für Waldwirtschaft im Landratsamt Ortenaukreis mitteilt, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets ab sofort Investitionen in eine nachhaltige Waldwirtschaft.

Um den Erhalt und die Bewirtschaftung der Wälder weiter voranzubringen, gibt es für forstwirtschaftliche Betriebe bis Ende 2021 Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der Kosten für Investitionen in die Digitalisierung sowie in moderne Ausrüstung und Technik. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass private und kommunale Waldbesitzende eine einmalige Flächenprämie zur Unterstützung einer besonders nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder erhalten.

"Bezuschusst werden private und kommunale Forstbetriebe, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, forstliche Lohnunternehmer, forstliche Sachverständige und Forstbaumschulen, wenn der Investitionsbetrag mindestens 10 000 Euro und maximal 400 000 Euro beträgt", erklärt Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft. So werden etwa IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte wie Seilwinden, Rücketechnik, Holzspalter oder Hacker sowie Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert. "Alle Ausrüstungsgegenstände sind konkret in einer Positivliste aufgeführt", so Pfüller weiter.

Neben dem Förderbetrag sind die Restkosten über einen zinsgünstigen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu finanzieren.

Die Flächenprämie ist an die nachhaltige Waldbewirtschaftung gekoppelt und darum PEFC-, FSC- oder Naturland-zertifizierten Forstbetrieben und Kommunen vorbehalten. Das Amt für Waldwirtschaft wird die kommunalen und privaten Waldbesitzenden informieren, sobald die konkreten Beträge und Anforderungen feststehen. Die Förderhilfen für die Flächenprämie sind wie auch die Investitionsförderungen an die De-Minimis-Regelungen gebunden.

Die Anträge für die Flächenprämie können in den nächsten Wochen und dann ausschließlich über das elektronische Antragssystem unter www.bundeswaldhilfe.de eingereicht werden. Diese Seite ist allerdings derzeit noch nicht verfügbar.

Alle Informationen zum Förderprogramm für den Wald, zur Positivliste und zur Antragstellung gibt es im Internet bei der Rentenbank unter www.rentenbank.de bei den Förderangeboten und dann unter Bundesprogramme und Waldwirtschaft.