Feuerwerk – wie hier am Rhein bei Kehl – gehört an Silvester für viele Menschen einfach dazu. Pyrotechnik-Fans sollten beim Kauf jedoch auf die CE-Kennzeichnung und die vierstellige Kennziffer einer EU-Prüfstelle auf der Verpackung achten. Foto: Archiv Foto: Lahrer Zeitung

Silvester: Pyrotechnik gibt es ab Samstag / Amt warnt vor illegalen Produkten / Sicherheits-Tipps vom Experten

Kaum ist Weihnachten vorbei, geht es an die Planung für Silvester. Ab morgen, Samstag, darf Pyrotechnik wieder verkauft werden. Damit das Feuerwerk auch gelingt, gibt das Landratsamt Tipps zum sicheren Kauf und Umgang.

Ortenau (red/ma). An Silvester stehen um Mitternacht wohl auch in der Ortenau Tausende Menschen im Freien und bewundern das bunte Lichterspiel am Himmel. Die Farbenpracht kann das Gefahrenpotenzial der Pyrotechnik schnell vergessen machen. Jedoch: "Silvesterkracher und andere Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug", unterstreicht Julia Morelle, Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht beim Landratsamt Ortenaukreis. Brandwunden oder Verletzungen des Trommelfells, wie sie immer wieder vorkommen, würden sich meist vermeiden lassen – wenn verantwortungsvoll mit den Sprengkörpern umgegangen wird.

Verbraucher sollten bereits beim Kauf Sorgfalt walten lassen: "Grundsätzlich sind nur pyrotechnische Artikel zu verwenden, die mit der CE-Kennzeichnung sowie einer vierstelligen Kennziffer versehen sind. Letztere steht für die Zulassung des Artikels durch eine verantwortliche benannte Stelle in der EU. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat beispielsweise die europaweit gültige Kennnummer 0589", sagt die Expertin und weist darauf hin, dass es immer wieder vorkomme, dass auch nicht zertifizierte Artikel aus Fernost ihren Weg in die Läden fänden. "Finger weg von illegalem Feuerwerk, es kann zu schweren Verletzungen führen", mahnt Morelle.

Kreisbrandmeister Bernhard Frei rät den Ortenauern sogar, selbst zum Brandschützer zu werden: "Mit einigen wenigen Maßnahmen kann man sich und das eigene Haus oder die eigene Wohnung vor Bränden schützen", so der Experte. Zunächst solle man überlegen, wo fehlgeleitete Feuerwerkskörper Brände entfachen könnten, dort gelagerte brennbare Gegenstände müssen entfernt werden. Sonnenschirme, leere Kisten und Papierstapel gehören an Silvester nicht auf Balkon oder Terrasse, so Frei. "Alles Brennbare um das Haus herum erhöht die Brandgefahr beträchtlich." Ein nächtlicher Kontrollgang nach dem Feuerwerk ums Haus könne helfen, Brände frühzeitig zu entdecken.

Sollte es trotzdem dazu kommen, sei die Feuerwehr über den Notruf 112 erreichbar, so der Kreisbrandmeister.

In diesem Jahr ist der Verkauf von "pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2" (sogenanntem Kleinfeuerwerk) von Samstag, 28. Dezember, bis Dienstag, 31. Dezember, erlaubt. Gezündet werden dürfen diese Feuerwerksartikel nur an Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar. Außerdem sei es ein Gebot der Fairness, bei der Silvesterknallerei Rücksicht auf ältere und kranke Menschen zu nehmen, mahnt das Landratsamt.

"Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt", stellt Amtsleiterin Morelle klar. Auch die Rücksicht auf die oft weitaus geräuschempfindlicheren Tiere sollte selbstverständlich sein.