Ortenau - Heute stimmt der Bundestag zur Neuregelung der Organspende ab. Geht es nach Gesundheitsminister Spahn, soll jeder, der nicht aktiv widerspricht, Spender werden. Unsere Zeitung befragte die heimischen Bundestagsabgeordneten zu ihrer Haltung.

Auch unter den CDU-Abgeordneten der Region ist das Thema umstritten. Für die für die Widerspruchslösung wird Thorsten Frei stimmen. Erklärter Gegner dieser Regelung ist Peter Weiß. Ebenfalls für die Widerspruchslösung wird der hiesige SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner votieren, wie er auf Anfrage unserer Zeitung erklärte.

Laut doppelter Widerspruchslösung sollen alle Bürger als Spender gelten, dem aber jederzeit widersprechen können. Sonst wäre noch bei Angehörigen nachzufragen, ob sie einen Widerspruch des Verstorbenen kennen. Die andere Abgeordnetengruppe schlägt vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. Die derzeit geltende "erweiterte Zustimmungslösung" ist nach Auffassung der Initiatoren beider Entwürfe nämlich nicht geeignet, die Spenderzahlen zu steigern. Sie besagt, dass Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer Entnahme zugestimmt hat – etwa in Form eines Organspendeausweises.

Und so sehen das die Abgeordneten der Region.

 > Thorsten Frei, CDU-Abgeordneter im Wahlkreis Schwarzwald-Baar, spricht sich für die Widerspruchslösung aus. Sie greife zwar in einen höchst persönlichen Lebensbereich ein, aber mit ihr verbindet er die größten Erfolgsaussichten für eine höhere Organspendebereitschaft: "Aus politischer Sicht wünsche ich mir, dass das Thema viel mehr in das gesellschaftliche Bewusstsein rückt. Es muss mehr darüber informiert und aufgeklärt werden, in Schulen und beim Amtsterminen oder wie aktuell in der Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf öffentlichen Werbeflächen", so Frei. Natürlich bleibe die Organspende eine freiwillige Entscheidung.

 > Peter Weiß , CDU-Abgeordneter, hat sich als Mitglied der Arbeitsgruppe "Wirtschaft und Soziales" des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) von vorneherein gegen die Vorlage des Gesundheitsministers Spahn ausgesprochen. Zusammen mit mehr als 180 Bundestagskollegen hat Weiß bereits im Juni den Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" unterzeichnet und eingebracht. "Ich würdige die Bereitschaft zur Organspende nachdrücklich", betont Weiß. Nach seiner Überzeugung muss dies eine freie Tat bleiben und darf keineswegs als selbstverständlich erwartet werden.

 > Johannes Fechner, SPD-Abgeordneter, wird für die Widerspruchslösung stimmen: "Meine Frau ist Ärztin und berichtet vom Wunsch vieler Ärzte, Rechtsklarheit zu schaffen. Diese hat man am besten mit einem Organspendeausweis, doch viele haben diesen nicht. Deswegen sollte zukünftig die einfache Regel gelten, dass Organe eines Verstorbenen nur dann nicht verwendet werden dürfen, wenn er widersprochen hat." Angesichts der über 10 000 Menschen, die ihr Leben verlieren würden, wenn das Spendenaufkommen nicht steigt, sei es zumutbar, dass Bürger einen Widerspruch einlegen, wenn sie ihre Organe nicht zur Verfügung stellen möchten.

 > Thomas Seitz, AfD-Abgeordneter: "Ein Mensch ist kein Ersatzteillager. Unabhängig von der Schädigung des Gehirns und der sich daraus ergebenden Prognose, verbietet es die Menschenwürde, ihn zu einem Objekt zu machen, um so einen staatlichen Anspruch auf seine Organe abzuleiten." Das Lebensende sei eine außerordentlich persönliche und sensible Phase für jeden Menschen. Der Staat hat diese besonders zu schützen und nicht für seine Zwecke zu vereinnahmen. Eine höhere Spendenbereitschaft benötige mehr Vertrauen in das System der Organtransplantation.

Info: Wenig Spender

Im Vergleich der Bundesländer landete der Südwesten laut Deutscher Presseagentur deutlich unter dem Schnitt von 11,2 Spendern auf eine Million Einwohner. Baden-Württemberg brachte es auf 10,6 Spender, während in den ostdeutschen Ländern Werte von fast 15 erreicht werden.