Zwar fallen die ersten Photovoltaikanlagen Ende des Jahres aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz heraus, trotzdem bleiben Forschungseinrichtungen – wie das Fraunhofer Institut – weiter an der Technologie dran. Foto: Doering/Fraunhofer CSE Foto: Lahrer Zeitung

Energie: Einspeisevergütung läuft für ältere Anlagen aus / Experte gibt Tipps für Photovoltaik-Besitzer

Zum Jahresende fallen die ersten Photovoltaikanlagen nach 20 Jahren aus der Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Damit erlischt der Anspruch auf eine festen Einspeisevergütung. Abschalten müssen Eigentümer deswegen aber nicht.

Ortenau (red/ma). Betroffen sind zunächst nur Verbraucher, die eine Photovoltaikanlage zu Beginn der 2000er-Jahre installiert haben. "Zu dieser Zeit waren die Anlagen recht teuer und die damals hohe Vergütung von 50,62 Cent pro Kilowattstunde ermöglichte einen gewinnbringenden Betrieb", erklärt Hesso Gantert, Geschäftsführer der Ortenauer Energieagentur. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) fällt für sie weg.

Also Zeit zum Abschalten? "Nein, zumal die meisten Photovoltaikanlagen in einem guten technischen Zustand sind", betont der Energie-Experte. Die Solarstrommodule haben in der Regel eine Lebensdauer von 30 Jahren oder sogar mehr. "Außerdem wird das EEG gerade novelliert", erklärt Gantert. Anlagenbesitzer sollten daher erst einmal abwarten, ob der Gesetzgeber wieder eine Einspeisevergütung für Ü 20-Solarstromanlagen in Aussicht stellt, so der Energieberater. Denn gerade mit Hinblick auf den Klimaschutz sei es wichtig, dass diese Anlagen weiter betrieben werden.

Fällt die Einspeisevergütung weg, wird der Verbrauch des auf dem eigenen Dach produzierten Stroms immer attraktiver. "In Wohnhäusern wird dauerhaft Strom benötigt, etwa für Kühlschränke und andere elektrische Geräte. Diesen Verbrauch kann die Solaranlage tagsüber oft abdecken", erläutert der Energieberater. Mit dem Einbau eines Stromspeichers könnten Hausbesitzer sogar noch mehr vom selbst produzierten Strom verbrauchen.

Etwas komplizierter wird es für diejenigen, die weiterhin ins Netz einspeisen – nach aktueller Rechtslage ist das nicht mehr so einfach möglich. Eigentümer stünden in der Pflicht, sich einen Käufer für ihren Strom zu suchen, erklärt Gantert. "Betroffene sollten sich also am besten beim Netzbetreiber, beim lokalen Energieversorger oder einem überregionalen Anbieter informieren, ob dieser für ihre Anlage eine Lösung anbieten kann." Vergleichen und Nachrechnen der Angebote würde sich allerdings lohnen.

Die Ortenauer Energieagentur ist eine neutrale und unabhängige Informationsstelle für Privatpersonen, Gewerbe, Handel, Kommunen, Wohnungswirtschaft, Verbände und kirchliche Einrichtungen. Gemeinsame Aktionen zwischen Kreisverwaltung und dem regionalen Handwerk führten 2002 zur Gründung der Energieagentur.