Kinder mit und ohne Behinderung können im gemeinsamen Umgang voneinander lernen und profitieren. Symbolfoto: Gollnow Foto: Lahrer Zeitung

Soziales: Amt unterstützt rund 120 Kinder mit Behinderung beim Besuch eines regulären Kindergartens

Rund 120 Kinder mit körperlichen oder geistigen Behinderungen besuchen dank der Hilfe des Kreises derzeit reguläre Kindergärten. Unterstützt werden sie vom Amt für Soziales und Versorgung, damit sie möglichst normal teilhaben können.

Offenburg (red/ma). "Integrative Hilfen sind eine Form der Eingliederungshilfe", erläutert Ingrid Oswald, die ab Oktober die Leitung des Amts für Soziales und Versorgung übernimmt, in einer Mitteilung des Landratsamts. "Sie werden gewährt, wenn ein Kind aufgrund einer wesentlichen Behinderung bei der Teilhabe am Kindergartengeschehen eingeschränkt ist und das Kindergartenpersonal alleine die zusätzlich erforderliche Unterstützung nicht oder nur teilweise leisten kann."

Der Umfang der gewährten Hilfe hängt vom individuellen Bedarf des Kindes ab. Die Teilhabemanager der Eingliederungshilfe sind in der Regel Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen, die sich die Situation vor Ort anschauen und dann im gemeinsamen Gespräch klären, welche und wie viel zusätzliche Unterstützung erforderlich ist – basierend auf den ärztlichen Unterlagen des Kindes. Dazu ist unter anderem aber auch ein enger Austausch mit den Kindergärten und den Frühberatungsstellen nötig. "Für die Teilhabemanager der Eingliederungshilfe ist diese Tätigkeit sehr herausfordernd", betont Oswald. Man müsse viele Aspekte beachten und jeden Fall individuell beurteilen. "Das kann sehr anspruchsvoll sein, da viele schwierige Entscheidungen getroffen werden müssen, die dann deutliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben." Doch die positiven Rückmeldungen zeigten, wie wichtig diese Hilfen sei.

Die Betreuung von Kindern mit einer Behinderung im sogenannten Regelkindergarten fordere alle Beteiligten und sei gleichzeitig für alle bereichernd. Es profitierten Kinder mit Behinderung und nicht behinderte Kinder gegenseitig voneinander, so die Behörde.

"Je nach Behinderung kann die Situation aber trotz aller Bemühungen für das Kind überfordernd sein", erläutert die kommissarische Amtsleiterin. Manchmal komme ein Kind etwa mit der Gruppengröße im Regelkindergarten nicht zurecht oder die Räumlichkeiten verhindern eine adäquate Teilhabe. Manchmal ist der Förderbedarf so groß, dass die Betreuung nur durch speziell ausgebildetes Personal möglich ist, wie etwa in einem Schulkindergarten (siehe Info).

Welchen Kindergarten ein Kind mit einer Behinderung besucht, entscheiden die Eltern. Für welche Form der Betreuung sich die Eltern entscheiden, muss individuell abgewogen werden und hängt vor allem von den Bedürfnissen der Kinder ab, betont das Landratsamt.

Ein Schulkindergarten ist eine Einrichtung ausschließlich für Kinder mit einer Behinderung. Die Gruppen sind sehr klein, es gibt wesentlich mehr Betreuungspersonal, das zudem über spezifische Ausbildungen verfügt. Außerdem können während der Kindergartenzeit Therapien wie Ergotherapie oder Logopädie angeboten werden.