37-Jähriger ist zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden

Ein 37-Jähriger ist zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil er rund 346 000 Euro Personalkosten nicht gemeldet hatte.

Offenburg (red/vk). Nach den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Offenburg hatte der Geschäftsführer eines Ortenauer Gebäudereinigungsunternehmens der Sozialversicherung mehrere Beschäftigte über einen längeren Zeitraum entweder gar nicht oder lediglich als geringfügig Beschäftigte gemeldet. Laut Hauptzollamt Lörrach waren diese aber in weit höherem Umfang für die Firma eingesetzt worden. Dazu habe der Beschuldigte Rechnungen von angeblichen Subunternehmen an sein Unternehmen gefälscht, um somit die eigenen Umsätze, Gewinne und auch den eigenen Personalaufwand zu "schmälern". So habe er den Sozialversicherungsträgern Personalkosten in Höhe von rund 346 000 Euro nicht gemeldet. Alleine der Rentenversicherung sei dadurch ein Schaden in Höhe von rund 140 000 Euro entstanden, die der Verurteilte nachzahlen müsse. Das Amtsgericht Offenburg sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte den Mann im Juni wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in zwölf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das Urteil ist nun rechtskräftig. Im Rahmen der dreijährigen Bewährungszeit muss der 37-Jährige sich um die Wiedergutmachung des Schadens bemühen und eine zusätzliche Geldauflage von 3600 Euro an die Staatskasse bezahlen.