Wer zum Friseur, zur Fußpflege oder mit Termin einkaufen will braucht einen negativen Coronatest – Selbsttests gelten jedoch nicht. Foto: Murat

Corona: Ausgangssperre erst ab 22 Uhr / Wechselunterricht notwendig / "Click and Meet" noch möglich

Offenburg - Die bundesweit verbindliche Corona-Notbremse gilt ab Samstag ohne weitere Umsetzungsakte in Landkreisen und kreisfreien Städten, die Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 100 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen aufweisen – also auch in der Ortenau, teilt das Landratsamt am Freitag mit.

Im Kreis beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell 145 (Stand Donnerstag). Ab Samstag gilt auch die nächtliche Ausgangssperre nach der "Bundesnotbremse", die erst um 22 Uhr beginnt – in Baden-Württemberg galt bisher eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr

Zu einer Änderung führt die neue gesetzliche Regelung des Bundes im Bereich der Schulen und Kinderbetreuung: Schulen müssen für den Fall, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen ein Inzidenzwert von 100 überschritten wird, in den Wechselunterricht – statt dem Präsenzbetrieb – gehen. Überschreitet der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 165 (bisher 200), ist nur Distanzunterricht zulässig, Kitas werden geschlossen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen.

Darüber hinaus ist bis zu einer Inzidenz von 150 das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung ("Click and Meet") möglich. Voraussetzung dafür ist ein höchstens 24 Stunden alter negativer Coronatest – Selbsttests gelten nicht.

Während der nächtlichen Ausgangssperre ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung nur noch aus triftigen Gründen gestattet. Dazu zählen insbesondere die Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Zwischen 22 und 24 Uhr sind Joggen und Spazierengehen alleine erlaubt. Darüber hinaus gilt:

Viele Läden dürfen öffnen

Der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfsmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel dürfen öffnen. Alle anderen Geschäfte des Einzelhandels dürfen unabhängig von der Inzidenz "Click and Collect" anbieten.

 Gaststätten weiterhin zu, Abholen von Speisen erlaubt

Die Auslieferung und Abholung von vorbestellten Speisen und Getränken ist erlaubt, die Gaststätten selbst dürfen aber weiterhin keine Gäste bewirten.

 Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

Freizeitparks und Indoorspielplätze sind weiterhin zu, ebenso Schwimm- und Hallenbäder, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe. Auch gewerbliche Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen sind untersagt. Theater, Museen, Kinos, Ausstellungen und Gedenkstätten bleiben zu. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, etwa in Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sind auch tabu.

 Friseurbesuche mit Test möglich

Friseur- und Fußpflegebetriebe dürfen mit der Maßgabe öffnen, dass eine FFP2-Maske getragen und ein negativer Coronaschnelltest – nicht älter als 24 Stunden – vorgelegt wird.

Treffen nur begrenzt möglich, Einzelsport erlaubt

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und höchstens einer weiteren Person eines anderes Haushaltes gestattet – Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. "Kontaktloser Individualsport" ist allein, zu zweit, oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.