Eine Reaktion auf die Verbreitung des Coronavirus: Bei der Arbeitsagentur laufen vermehrt Anfragen, besonders von Gastronomiebetrieben, zum Thema Kurzarbeitergeld und das Maßnahmenpaket der Bundesregierung ein. Symbolfoto: Skolimowska Foto: Lahrer Zeitung

Corona: Betriebe fragen bei der Arbeitsagentur nach / Schutz der Arbeitsplätze in der Region wichtigstes Ziel

Mehr als 40 Betriebe aus der Ortenau haben sich wegen Corona bei der Agentur für Arbeit in Offenburg zum Kurzarbeitergeld informiert. Wie viele Arbeitnehmer betroffen sind, ist noch nicht absehbar. Besonders häufig fragen Gastronomen nach.

Offenburg. Um Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen zu unterstützen, haben Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen ein Maßnahmenpaket als Reaktion auf die Verbreitung des Coronavirus verabschiedet. Lieferengpässe Schutzmaßnahmen und Absagen von Veranstaltungen zeigen bereits Auswirkungen bei Ortenauer Unternehmen: "Es sind schión eine ganze Reihe von Anfragen zum Thema Kurzarbeitergeld bei uns eingegangen", bestätigt Horst Sarbacher, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Offenburg, auf Anfrage unserer Zeitung. Konkret seien es bis jetzt mehr als 40 Betriebe in der Ortenau. "Wie sich das entwickeln wird und wie viele Mitarbeiter betroffen sind, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen", erklärt Sarbacher. Zurzeit meldeten sich besonders oft Veranstaltungsbetreiber und Gastronomen, die unter anderem von Stornierungen betroffen sind. Aber auch Produktionsbetriebe fragen nach, weil Lieferketten zu reißen drohen. "Ich freue mich sehr, dass wir schnell und entschieden mit einem Maßnahmenpaket reagiert haben", so der CDU-Bundestagsabgeordnete Peter Weiß, der als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU-Fraktion, die Maßnahmenpakete zu beraten hatte.

Bereits in dieser Woche sollen die Neuregelungen in den Bundestag eingebracht werden, erklärt Weiß einer Pressemitteilung. Die endgültige Beschlussfassung soll dann am 27. März erfolgen. Weiß freut sich besonders, dass der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert wird. "Bereits in der Finanz- und Kapitalmarktkrise hat sich das Kurzarbeitergeld bewährt. Mit der Neuregelung senken wir die Hürden für die Beantragung von Kurzarbeit und entlasten die Arbeitgeber vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen", so Weiß.

Mit Blick auf die aktuell sehr hohen Infektionszahlen im südlichen Elsass fügt Weiß noch ergänzend an: "Die Aufforderung seitens des Landes und des Regierungspräsidiums, dass die rund 46 000 Elsässer, die täglich nach Baden pendeln, zu Hause bleiben sollen, halte ich für richtig. Das zeigt aber deutlich, dass die Region am Oberrhein als Grenzgebiet ganz besonders von der Ausbreitung betroffen ist."

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden, erklärt die Arbeitsagentur.