Das Landgericht hat Souleyman A. 2019 zur Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie verurteilt. Foto: Archivfoto: Armbruster

Verbrechen: Täter derzeit noch in Psychiatrie / Staatsanwaltschaft muss dessen Gefährlichkeit prüfen

Offenburg - Welche Gefahr geht aktuell noch von dem Mann aus, der im August 2018 einen Offenburger Hausarzt getötet hat? Mit der Klärung dieser Frage muss sich die Staatsanwaltschaft beschäftigen. Dem aus Afrika stammenden Täter droht die Ausweisung.

Hausarzt wurde im August 2018 mit 30 Messerstichen getötet 

Die Tat schockierte im August 2018 nicht nur Offenburg: Souleyman A. war in die Praxis eines Offenburger Hausarzts gestürmt und hatte den Familienvater mit mehr als 30 Messerstichen getötet. Im Frühjahr 2019 wurde der Täter vom Landgericht Offenburg jedoch freigesprochen.

Aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie war er zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig. Das Gericht ordnete daher die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an. Dies war jedoch nicht das Ende der Geschichte. Das Regierungspräsidium Freiburg teilte bereits wenige Wochen nach dem Urteil an, ein Ausweisungsverfahren gegen A. eingeleitet zu haben.

Die Behörde berichtete am Donnerstag von einem Verfahrensfortschritt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe festgestellt, dass gegen den Mann aktuell keine Abschiebeverbote bestehen. Nach rechtlicher Bewertung der höheren Ausländerbehörde des Regierungspräsidiums liegen damit die "aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen" für seine Ausweisung vor.

Sind diese erfüllt, sei die entsprechende Person zwingend auszuweisen, heißt es in der Mitteilung. Ein behördliches Ermessen bestehe in diesem Fall nicht. Ziel der Ausweisung sei es, dass der Täter dauerhaft sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verliere. Wenn er freikommen sollte, könnte er in sein Heimatland abgeschoben werden und dürfte dann nicht wieder einreisen.

Aus der Ausweisung resultiert nicht gleich die Abschiebung

Die Behörde wies jedoch darauf hin, dass mit der Ausweisung des aus Afrika stammenden Täters nicht unmittelbar eine Abschiebung in sein Heimatland verbunden sei. Die höhere Ausländerbehörde kann die Entscheidung zur Ausweisung zudem nur dann treffen, wenn die Staatsanwaltschaft Offenburg von der weiteren Vollstreckung der Maßregel – also der Unterbringung in der Psychiatrie – absieht. Das Regierungspräsidium hat deshalb die Staatsanwaltschaft gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Das könnte allerdings dauern, teilt Pressesprecher und Staatsanwalt Kai Stoffregen unserer Zeitung mit: "Die Prüfung wird sicherlich längere Zeit in Anspruch nehmen – eher Monate als Wochen." Entscheidendes Kriterium sei dabei die Gefährlichkeit des Mannes für die deutsche Öffentlichkeit.

Dies müsse von einem Sachverständigen geprüft werden, ein entsprechendes Gutachten werde jedoch erst noch in Auftrag gegeben. Die von dem psychisch kranken Mann für die Öffentlichkeit in seinem vermeintlichen Heimatland Dschibuti ausgehende Gefahr spiele für die aktuellen Erwägungen keine Rolle. "Das ist für uns kein Maßstab", so Stoffregen. Inwiefern Souleyman A. jedoch nach Deutschland zurückkommen könnte durchaus.

Doch wie wahrscheinlich ist es, dass A. aus der Psychiatrie entlassen wird, um dann ausgewiesen zu werden? Die Antwort weiß auch Staatsanwalt Kai Stoffregen nicht. "Es gibt sehr wenige Erfahrungswerte", erklärt er und vermutet: "Das wird in der Zukunft wahrscheinlich häufiger auftreten."

Täter war zuvor Patient in der Hausarztpraxis 

Souleyman A. hatte die Sprechstunde des Hausarzts 2016 einige Male wegen einer Erkältung oder Magenschmerzen aufgesucht. Später habe er angenommen, dass der Arzt ihn bei einer Blutentnahme vergiftet habe, stellte Richter Heinz Walter bei der Urteilsverkündung im März 2019 fest. Dieser "mächtige Wahn" habe ihn zu der Tat getrieben – die Konsequenz war die Unterbringung in einer Psychiatrie. Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass er lebenslang dort eingesperrt werde, konstatierte der Richter damals.