Der Prozess wird am 13. Januar am Landgericht Offenburg fortgesetzt. Foto: Ebener

Macheten-Prozess: Geschädigter für Gericht nicht auffindbar / Nächste Ladung vielleicht per Haftbefehl

Offenburg - Am zweiten Verhandlungstag in dem Prozess wegen versuchten Totschlags mit einer Machete ist der Geschädigte erneut nicht erschienen. Die Strafkammer hatte einen Vorführbefehl erlassen und die Polizei um 6 Uhr zu der Wohnung des Offenburgers geschickt. Der mutmaßlich nur durch den Schutz seines Fahrrades mit dem Leben Davongekommene war jedoch nicht aufzufinden.

Während sich am ersten Verhandlungstag die Frage stellte, ob der wegen versuchten Totschlags angeklagte Asylbewerber aus Gambia mit einer Machete das Fahrrad des Geschädigten attackierte hatte oder in Tötungsabsicht auf den Mann einschlagen hatte, tauchte nun eine andere Frage auf: War die vom Geschädigten am Tattag erklärte Aussage, er habe zwei herrenlose Rucksäcke, die er vor der Asylunterkunft entdeckte, dem Sicherheitsdienst melden wollen, möglicherweise ein versuchter Diebstahl?

Möglicherweise nur ein versuchter Diebstahl

Laut Aussage des Geschädigten fuhr dieser am Abend des 2. Juli 2019 mit einem Bekannten auf dem Rad an der Unterkunft am Südring vorbei. Während der Bekannte weiterfuhr, entdeckte der Offenburger zwei Rucksäcke am Eingangstor. Er hielt an, stieg vom Fahrrad und wollte die beiden Taschen dem Sicherheitsdienst in der Unterkunft melden.

In diesem Moment tauchte der Asylbewerber und Besitzer der Ranzen auf. Er äußerte etwas auf Englisch, das der Offenburger nicht verstand. Dann, so die Anklage, holte er mit einer mitgeführten Machete aus und schlug auf ihn ein, wie der Geschädigte am Tatabend gegenüber der Polizei erklärte. "Schauen Sie sich das Fahrrad an", sagte er. Wenn er sich nicht mit dem Rad geschützt hätte und sein Bekannter den Angreifer nicht abgelenkt hätte, "ich wüsste nicht, was sonst passiert wäre".

Laut Strafkammer wies das Fahrrad lediglich Einkerbungen aufgrund der Schläge mit der Machete an den Felgen und Reifen auf. Wenn der Geschädigte das Fahrrad vor sich gehalten hätte, wäre möglicherweise auch der Rahmen beschädigt worden. Nach Einlassung des Angeklagten schlug dieser nur auf die Reifen, um sein Eigentum zu schützen. "Ich wollte ihn weder verletzen noch töten", so der 30-jährige Asylbewerber.

Der Bekannte des Geschädigten, der mit seinem Fahrrad weiterfuhr, hatte zum Prozessauftakt erklärt, der Angreifer habe auf das am Boden liegende Rad geschlagen, während der mutmaßliche Geschädigte zehn Meter abseits stand. Das Landgericht will den Hauptzeugen zum nächsten Verhandlungstag erneut vorführen lassen. Möglicherweise mit Haftbefehl.

Der Vorsitzende Richter, Heinz Walter, verlas neben dem Bundeszentralregister des Angeklagten – null Einträge – auch das BZR des nicht erschienenen Zeugen: Seit 1993 weist dies 22 Einträge auf, darunter zahlreiche Diebstähle und Körperverletzungen.

Laut psychiatrischem Sachverständigen ist der Angeklagte aus Gambia seit der Tat im Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen untergebracht. Bereits in Gambia, wo er mit 15 Geschwistern aufwuchs, psychisch auffällig, wurde er erst in Deutschland behandelt. 2015 kam er übers Mittelmeer und Italien nach Deutschland.

Da der Angeklagte inzwischen stabil und krankheitseinsichtig sei, sprach sich der Sachverständige für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ausgesetzt zur Bewährung aus. Bewährungsauflage sei die Einnahme der Medikamente. Der Prozess wird am 13. Januar fortgesetzt.