Der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises Nikolas Stoermer (von links) übergab die Genehmigung an Andreas Markowsky, Kirsten Simonsen und Klaus Preiser. Foto: Landratsamt Ortenaukreis Foto: Schwarzwälder Bote

Umwelt: Vier Anlagen dürfen auf Hohenlochen gebaut werden

Oberwolfach/Hausach (red/lmk). Das Landratsamt Ortenaukreis schließt das Genehmigungsverfahren für den Bau und Betrieb von vier weiteren Windenergieanlagen im Kinzigtal ab. Es handelt sich um das Windenergieprojekt "Hohenlochen", das vier Windenergieanlagen auf der Gemarkungsgrenze zwischen Oberwolfach und Hausach-Einbach vorsieht. Gestern überreichte der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises Nikolas Stoermer die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Windräder an die Verantwortlichen Andreas Markowsky von der Ökostrom Consulting Freiburg, Klaus Preiser von Badenova und Kirsten Simonsen vom Ingenieurbüro Simonsen Lill Consult.

"Mit dieser Genehmigung leistet der Ortenaukreis seinen Beitrag zum landespolitisch gewollten Ausbau der Windkraft, ohne dass übermäßig in Schutzgebiete eingegriffen werden muss", erklärte Stoermer. So trägt die Genehmigung in einer Vielzahl von Nebenbestimmungen für den Bau und Betrieb der Anlagen unter anderem natur- und artenschutzrechtlichen Belangen Rechnung. Der Entscheidungsprozess, ob die Anlagen gebaut werden dürfen, dauerte 14 Monate. Dabei waren neben den Gemeinden Oberwolfach und Hausach, auf deren Gemarkungen die Anlagen stehen, weitere 30 Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen eingebunden.

"Da die Windräder entlang des Westwegs gebaut werden sollen, äußerte etwa der Schwarzwaldverein Bedenken, dass durch Eisabwurf Gefahren für Wanderer entstehen könnten", so Stoermer weiter. Im Einvernehmen mit dem Schwarzwaldverein soll deshalb der Westweg verlegt werden. Der geplante neue Wegeverlauf stelle eine Bereicherung für die Wanderer dar, weil dieser in einem Teilabschnitt nicht mehr so steil sei wie bisher.

Erstmals wurden Anlagen der neuen Generation mit der Bezeichnung "Enercon 141 EP 4" mit einer Gesamthöhe von 229,5 Metern zugelassen. Jede Windenergieanlage hat eine Nennleistung von 4,2 Megawatt.