Bei der dritten Änderung des Bebauungsplanes "Vor Burggraben" - hier ein Ausblick von der Hofhalde – gab es keine Gegenstimmen auf dem Gremium.Foto: Haas Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Keine Einwände zum Umbauen am Ziegelhüttenweg und "Vor Burggraben" in Oberwolfach

Ein Bauantrag und die dritte Änderung des Bebauungsplanes "Vor Burggraben" sind in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zügig über die Bühne gegangen. Die Beschlüsse ergingen jeweils einstimmig.

Oberwolfach. Der geplanten Erweiterung und dem Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus am Ziegelhüttenwieg auf Matten wurde einstimmig genehmigt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Matten" und entspricht dessen Festsetzungen.

Vorsorge bei künftigen Bauwünschen

Auch beim Vorschlag zum Satzungsbeschluss bezüglich der dritten Änderung des Bebauungsplans "Vor Burggraben" gab es keine Gegenstimme. Lediglich eine informative Frage von Gemeinderat Udo Schacher (CDU) sorgte dafür, dass Planerin Kerstin Stern vom Büro der Kappis Ingenieure in Lahr nicht ganz umsonst zur der Sitzung gekommen war. Bürgermeister Matthias Bauernfeind begründete die generelle Überplanung mit der gebotenen Vorsorge bei künftigen Bauwünschen. Die Prozedur erfolgte im so genannten beschleunigten Verfahren.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17. November vorigen Jahres war die neue Überplanung vom Gremium in die Wege geleitet worden. Anlass war eine bauliche Maßnahme im hinteren Wolfswinkel. Dabei ging es unter anderem auch um eine Schutzfläche zur Landstraße wie auch den Gewässerrandstreifen zur Wolf. Um allen Eventualitäten bei künftigen Baumaßnahmen gerecht zu werden, ist eine mehrseitige Abhandlung zusammengekommen.

Selbst auf eine einstige bergbauliche Nutzung im Bereich des Baugebietes wurde dabei verwiesen: Das Planungsgebiet liegt innerhalb der Bergbauberechtigung "Eintracht", die zur Aufsuchung und Gewinnung von Silber, Kupfer, Blei, Fluss- und Schwerspat berechtigt. Rechtsinhaber der Berechtigung ist der Fürst zu Fürstenberg. Sollte zukünftig die Gewinnung dieser Bodenschätze aufgenommen werden, können bergbauliche Einwirkungen auf Grundstücke nicht ausgeschlossen werden.

Gräser und Kräuter für die Dachbegrünung

Gleich zwölf Arten von Gräsern und Kräutern wurde detailliert aufgeführt, die zu einer Dachbegrünung Verwendung finden könnten. Die Rede ist dabei unter anderem vom gewöhnlichen Zittergras, Wimper-Perlgras und der Fetthenne ganz speziell für den Wunsch einer schnellen Deckung.

In der Bürgerfragestunde ging es um die Besorgnis eines Familienvaters für den Fall, dass man den Bereich des bisherigen Minigolfgeländes durch Wohnmobil-Stellplätze und auch Parkplätze nutze. Seine Bedenken: Die unbefangene Bewegungsfreiheit und auch die Sicherheit der Grundschulkinder könnte durch das Verkehrsaufkommen und das Besucheraufkommen beeinträchtigt werden.