Am 26. Mai wählen die Ortenauer den Kreistag. Foto: Erichsen Foto: Lahrer Zeitung

Kommunalwahl: Rund 325.000 Ortenauer dürfen abstimmen. Panaschieren und Kumulieren erklärt.

Ortenau - Die Ortenauer wählen am 26. Mai einen neuen Kreistag. Dazu kommen die Gemeinderäte und das EU-Parlament. Da kann man schon Mal den Überblick verlieren. Grund genug sich die Formalien der Kreistagswahl genauer anzusehen.

Rund 325.000 Ortenauer dürfen am Sonntag, 26. Mai, den Kreistag wählen. 625 von Ihnen bewerben sich auch um ein Mandat – das sind 95 mehr als bei der vergangenen Wahl vor fünf Jahren, so eine Pressemitteilung des Landratsamts. CDU, Freie Wähler, SPD, FDP, Grüne und AfD treten in allen 13 Wahlkreisen der Ortenau an. Erstmals tritt die Linke Liste Ortenau (LiLO) an. Die Ortenauer Liste tritt mit 27 Kandidaten in den Wahlkreisen Offenburg, Neuried und Gengenbach an.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen respektive EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mehr als drei Monaten im Ortenaukreis wohnen.

Wer darf gewählt werden?

Wer sich wählen lassen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus gelten für das passive, die gleichen Anforderungen, wie für das aktive Wahlrecht. Nur Beamte und Angestellte des Landkreises oder des Landratsamts und weiterer Organisationen sind nicht wählbar

Wie wird gewählt?

Der Landkreis wurde hierzu in Wahlkreise unterteilt. Jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, bildet einen eigenen Wahlkreis, erklärt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Webseite. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.

Wie geht kumulieren?

Bei der Kreistagswahl ist es möglich einem Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben. Dazu trägt man auf dem Stimmzettel die Anzahl der Stimmen ein, die der Kandidat bekommen soll.

Wie funktioniert panaschieren?

Als Wähler kann man seine Stimmen auch Kandidaten von unterschiedlichen Listen – also Parteien und Wählervereinigungen – geben. Dazu trägt man die Kandidaten einfach in eine Liste ein oder gibt mehrere Listen ab.

Wer zählt die Stimmen?

"Ausgezählt wird in den einzelnen Wahllokalen der Städte und Gemeinden von den ehrenamtlichen Wahlhelfern", erläutert Julia Frenk, Leiterin der Kreistags-Geschäftsstelle auf Nachfrage unserer Zeitung. "Die Ergebnisse werden dann dem Landratsamt übermittelt."

Wann steht das Ergebnis fest?

"Das hängt davon ab, wie schnell die Städte und Gemeinden die Ergebnisse übermitteln", so Frenk. "Wir rechnen damit, dass wir am Dienstag, 28. Mai, oder spätestens am Mittwoch, 29. Mai , das vorläufige Ergebnis feststellen können". Das endgültige Ergebnis stelle der Kreiswahlausschuss aber erst in seiner Sitzung am Dienstag, 18. Juni, fest. Die öffentliche Bekanntmachung werde voraussichtlich am Freitag, 21. Juni, erfolgen.

Wie werden die Ausgleichsmandate bestimmt?

"Ausgleichssitze sollen für ein gerechtes Verteilen der Stimmen sorgen", so die Leiterin der Kreistags-Geschäftsstelle. Die Sitzverteilung für den Kreistag werde zunächst für jeden der dreizehn Wahlkreise nach dem "Höchstzahlverfahren von Sainte-Laguë/Schepers" (siehe Info) ermittelt. "So werden praktisch die ›Direktmandate‹ vergeben", erklärt Frenk. Als nächstes werde ermittelt, wie hoch der prozentuale Stimmenanteil der Parteien oder Wählervereinigungen bezogen auf den gesamten Landkreis ist und wie viele Mandate sie deshalb bekommen müssten. "Wenn eine Partei oder Wählervereinigung dann über die ›Direktmandate‹ weniger Sitze im Kreistag hätte als ihr eigentlich zustehen würden, erhält sie zusätzlich so genannte ›Ausgleichssitze‹ zugesprochen", so Julia Frenk vom Landratsamt.

Das Verfahren

Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Bundestages eingesetzt. Seit 2009 ist das Verfahren auch für die Zuteilung der Sitze bei Bundestags- und Europawahlen maßgeblich. Seit 2011 wird es bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg eingesetzt.