Am 26. Mai wählen die Ortenauer den Kreistag. Foto: Erichsen Foto: Lahrer Zeitung

Wahl: 325 000 in der Ortenau und 133 000 im Kreis Emmendingen dürfen abstimmen

In Baden-Württemberg werden am 26. Mai neue Kreistage gewählt. Dazu kommen die Gemeinderäte und das EU-Parlament. Da kann man schon Mal den Überblick verlieren. Grund genug sich die Formalien der Kreistagswahl genauer anzusehen.

Ortenau /Kreis Emmendingen. Rund 325 000 Ortenauer dürfen am Sonntag, 26. Mai, den Kreistag wählen. 625 von ihnen bewerben sich auch um ein Mandat – das sind 95 mehr als bei der vergangenen Wahl vor fünf Jahren, so eine Pressemitteilung des Landratsamts. Auch im Kreis Emmendingen sind am 26. Mai 133 000 Bürger aufgerufen, einen neuen Kreistag zu wählen, 2000 mehr als beim letzten Mal, erklärt Ullrich Spitzmüller von der Presse- und Europastelle des Landratsamts Emmendingen. 46 Sitze im Kreisrat sind zu vergeben, 368 Kandidaten stehen zur Wahl und damit 56 mehr als bei der vergangenen Wahl. Rund ein Drittel der Kandidaten sind Frauen, ihr Anteil ist im Vergleich zur vorigen Kreistagswahl von 88 auf 125 Kandidatinnen gestiegen.

Welche Parteien stehen zur Wahl?

CDU, Freie Wähler, SPD, FDP, Grüne und AfD treten in allen 13 Wahlkreisen der Ortenau an. Erstmals tritt die Linke Liste Ortenau (LiLO) an. Die Ortenauer Liste tritt mit 27 Kandidaten in den Wahlkreisen Offenburg, Neuried und Gengenbach an.

Auch alle bisher im Kreistag Emmendingen vertretenen Parteien – CDU, Freie Wähler, SPD, Grüne, FDP, die Liste Unabhängige Bürger/Ökologisch Demokratische Partei und AFD – treten in allen sieben Wahlkreisen wieder an. Neu auf dem Wahlzettel steht die Liste LISA – das ist die Abkürzung für Links-Sozial-Anders.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen respektive EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und die seit mehr als drei Monaten im Ortenaukreis beziehungsweise im Kreis Emmendingen wohnen.

Wer darf gewählt werden?

Wer sich wählen lassen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus gelten für das passive, die gleichen Anforderungen, wie für das aktive Wahlrecht. Nur Beamte und Angestellte des Landkreises oder des Landratsamts und weiterer Organisationen sind nicht wählbar.

Wie wird gewählt?

Die Landkreise wurden hierzu in Wahlkreise unterteilt. Jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, bildet einen eigenen Wahlkreis, erklärt die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Webseite. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind.

Wie geht kumulieren?

Bei der Kreistagswahl ist es möglich, einem Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben. Dazu trägt man auf dem Stimmzettel die Anzahl der Stimmen ein, die der Kandidat bekommen soll.

Wie funktioniert

panaschieren?

Als Wähler kann man seine Stimmen auch Kandidaten von unterschiedlichen Listen – also Parteien und Wählervereinigungen – geben. Dazu trägt man die Kandidaten einfach in eine Liste ein oder gibt mehrere Listen ab.

Wer zählt die Stimmen?

"Ausgezählt wird in den einzelnen Wahllokalen der Städte und Gemeinden von den ehrenamtlichen Wahlhelfern", erklärt Julia Frenk, Leiterin der Kreistags-Geschäftsstelle Ortenau. "Die Ergebnisse werden dann dem Landratsamt übermittelt." Von der Reihenfolge her wird zuerst die Europawahl, dann die Gemeinde- und zum Schluss die Kreistagswahlen ausgezählt.

Wann steht das Ergebnis fest?

"Das hängt davon ab, wie schnell die Städte und Gemeinden die Ergebnisse übermitteln", so Frenk, Leiterin der Kreistags-Geschäftsstelle. "Wir rechnen damit, dass wir am Dienstag, 28. Mai, oder spätestens am Mittwoch, 29. Mai, das vorläufige Ergebnis feststellen können". Ein ähnlicher Zeitplan gilt auch für den Kreis Emmendingen. Das endgültige Ergebnis stellen die jeweiligen Kreiswahlausschüsse aber erst in ihrer Sitzung Anfang Juni fest.

Wie werden die Ausgleichsmandate bestimmt?

"Ausgleichssitze sollen für ein gerechtes Verteilen der Stimmen sorgen", so die Leiterin der Kreistags-Geschäftsstelle. Die Sitzverteilung für den Kreistag werde zunächst für jeden der dreizehn Wahlkreise nach dem "Höchstzahlverfahren von Sainte-Laguë/Schepers" (siehe Info) ermittelt. "So werden praktisch die ›Direktmandate‹ vergeben", erklärt Frenk. Als nächstes werde ermittelt, wie hoch der prozentuale Stimmenanteil der Parteien oder Wählervereinigungen bezogen auf den gesamten Landkreis ist und wie viele Mandate sie deshalb bekommen müssten. "Wenn eine Partei oder Wählervereinigung dann über die ›Direktmandate‹ weniger Sitze im Kreistag hätte als ihr eigentlich zustehen würden, erhält sie zusätzlich so genannte ›Ausgleichssitze‹ zugesprochen", so Julia Frenk vom Landratsamt.

Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wird bereits seit 1980 für die Sitzverteilung in den Ausschüssen und Gremien des Bundestages eingesetzt. Seit 2009 ist das Verfahren auch für die Zuteilung der Sitze bei Bundestags- und Europawahlen maßgeblich. Seit 2011 wird es bei Landtagswahlen in Baden-Württemberg eingesetzt.