Gemeinde will in Ichenheim ein Mehrfamilienhaus errichten. Räte kritisieren Stellplatz-Zahl

Neuried - Die Gemeinde Neuried plant in Ichenheim ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Damit soll auch der Bedarf an Sozialwohnungen gedeckt werden. Im Gemeinderat gab es bei der Vorstellung der Pläne Kritik wegen der Zahl der Stellplätze.

"Seit dem Verkauf des Anwesens in der Ringstraße 5 fehlt in Ichenheim ein Gebäude für Obdachlose und Flüchtlinge", führte Bauamtsleiter Klaus Person bei der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend in die Thematik ein. Auch günstiger Wohnraum für junge Familien und Paare sei im Ort sehr knapp. Diese Lücke soll ein neues Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück an der Hauptstraße 24 in Ichenheim füllen. Derzeit steht dort noch ein altes Fachwerkhaus. Zudem soll im rückwärtigen Bereich des Grundstücks ein Regenrückhaltebecken der Gemeinde angelegt werden.

Mit der Planung beauftragt wurde das Architekturbüro Schlager und Partner aus Lahr. Achim Schlager präsentierte im Rahmen der Gemeinderatssitzung den Entwurf für das neue Sieben-Familien-Haus über zweieinhalb Geschosse. Für 1,8 Millionen Euro soll das Gebäude ab 2019 gebaut werden. Vorher werde noch das Fachwerkhaus abgerissen. Das neue Haus soll im Erdgeschoss eine Drei- und eine Vier-Zimmer-Wohnung erhalten. Im Obergeschoss sind eine Vier-, eine Drei- und eine Zwei-Zimmer-Wohnung vorgesehen und im Dachgeschoss soll es zwei Drei-Zimmer-Wohnungen geben. Die Wohnungen haben eine Größe zwischen 44 und 96 Quadratmetern. Zudem ist im Erdgeschoss ein Gemeinschaftsraum vorgesehen.

"Das Mehrfamilienhaus wird weiter entfernt von der Straße liegen als das Fachwerkhaus, weil wir auf dem Grundstück elf Stellplätze unterbringen müssen", sagte Schlager. An dieser Zahl entlud sich viel Kritik der Ratsmitglieder. Bernd Uebel (SPD) fragte, warum die Gemeinde bei privaten Neubauten zwei Stellplätze pro Wohnung vorschreibe und sobald die Gemeinde selbst baue nur noch 1,5.

Auch Gerhard Moser (CDU) fragte, warum nicht die "Zwei-Stellplätze-Regel" gelte, um deren Anwendung man sich sonst immer bemühe. Person erklärte, dass laut Bauordnung nur ein Stellplatz pro Wohnung notwendig sei und zwei Stellplätze lediglich bei neuen Einfamilienhäusern von der Gemeinde gefordert würden. Zudem verfüge nicht jeder der zu erwartenden Mieter über ein Auto.

Regenrückhaltebecken hat Vorrang

Schlager gab auch zu bedenken, dass es auf dem schmalen Grundstück schon schwer sei elf Parkplätze unterzubringen, weitere wären höchst problematisch. Für Thomas Eble (FW) stellte sich die Frage, warum es jetzt schon notwendig sei den Neubau voranzutreiben, wo doch zunächst der Abriss und der Bau des Regenrückhaltebeckens anstünden. Für Person ist das eine mit dem anderen verknüpft. Mit den Planungen für den Neubau rücke auch der Abriss des alten Gebäudes näher.

Ewald Bühler (CDU) regte an, einen Aufzug einzubauen und wenngleich er das Projekte lobte, so sagte er doch, dass "der Bau auf Stelzen" ihm nicht zusage. Damit meinte er die Aussparung im Erdgeschoss für drei Stellplätze. Schlager und Person sicherten zu, die Anregungen mitzunehmen. Auf Wunsch der Ratsmitglieder wurde zudem festgeschrieben, dass zunächst das Regenrückhaltebecken geschaffen werden muss bevor gebaut wird. Auch wenn Peter Steinert vom Tiefbauamt noch keinen Zeithorizont für den Bau des Beckens nennen konnte.

Info: Zu viel Wasser

Um Gewässer und öffentliche Kanalisation vor Überlastung durch zu hohe Regenwassereinleitung zu schützen, werden zur kurzfristigen Rückhaltung Speicherräume wie Rückhaltebecken, für das Regenwasser geschaffen. Sie dienen der Entlastung der Kanalisation bei starkem Regen und haben in der Regel nur einen Notüberlauf zum Gewässer. Das zwischengespeicherte Abwasser wird der Kläranlage verzögert, aber idealerweise vollständig zugeführt – meist nach Abklingen eines Regenereignisses. Regenrückhaltebecken dienen nicht der Abwasserbehandlung.