Der Neurieder Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Kita-Gebühren für die Monate April bis Juni zu erlassen. Foto: Monika Skolimowska Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Neurieder stimmen für Erlass / Notbetreuung muss bezahlt werden

Die Eltern müssen für die Monate April bis Juni keine Gebühren für die Betreuung zahlen, wenn diese nicht in Anspruch genommen wurde. Die Abrechnung soll nach tatsächlicher Inanspruchnahme erfolgen.

Neuried. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden landesweit die Kindertageseinrichtungen für den regulären Kita-Betrieb geschlossen und eine Betreuung von Kindern in systemrelevanten Berufen eingerichtet. Die Einziehung der Beiträge für die Betreuung in den Einrichtungen wurde zunächst ausgesetzt. In der jüngsten Neurieder Gemeinderatssitzung wurde über die Einziehung der Beiträge für die Notbetreuung beraten. Auf die Gemeinde kommt ein Defizit in Höhe von 183 000 Euro zu, die Beteiligung vom Land liegt bei rund 60 000 Euro. "Der Juni ist jedoch noch nicht endverhandelt", erläuterte Rechnungsamtsleiter Andreas Delfosse.

Nicht alle sind mit Entscheidung zufrieden

Kritik gab es von Ratsmitglied Friedhelm Tscheter. "Es wurde nie gesagt, dass die Notbetreuung etwas kostet." Für Ratskollege Axel Fischer sei dies keine Frage: "Wer eine Leistung bezieht, bezahlt diese auch. Das entspricht doch dem gesunden Menschenverstand."

Ob die kirchlichen Träger sich an den Verlusten beteiligten, wollte Thomas Eble wissen. Mit der Antwort von Josef Lieb – "Die Kirchen haben kein Geld, um sich daran zu beteiligen" – gab sich Bernd Uebel nicht zufrieden. Er ging nochmals auf die Frage ein, woraufhin Lieb auf die Verträge verwies, die vorsehen, dass die politische Gemeinde den Ausfall von Elternbeiträgen übernimmt. Da diese nun ausfallen oder gar geringer sind, müssten die Kosten nun durch die Gemeinde getragen werden.

Mit der Gegenstimme von Tscherter beschloss der Gemeinderat, die Notbetreuung nach tatsächlicher Inanspruchnahme abzurechnen.

Für Neurieder Schulkinder liegt der Betrag bei 1,30 Euro je Betreuungsstunde. Im Kindergartenbereich wird der Regelelternbeitrag durch die Regelbetreuungstage im Abrechnungsmonat dividiert und mit den tatsächlich betreuten Tagen multipliziert.