Wohnraum: Antragsteller darf im Korbmacherweg 4 in Dundenheim acht neue Wohnungen erichten

Erneut sorgte der Bauantrag im Korbmacherweg in Altenheim für Diskussionen. Dennoch wurde das Vorhaben mehrheitlich befürwortet, blieb den Räten angesichts der Rechtslage auch nichts anderes als die Erteilung des Einvernehmens übrig.

Neuried. Das Bauprojekt im Korbmacherweg des Neurieder Ortsteils Dundenheim sorgt seit Wochen für Aufregung. So war es auch wieder in der jüngsten Gemeinderatssitzung Thema. Bereits in der Frageviertelstunde meldeten sich zwei Bürger zu Wort, die bereits in den Ortschaftsratssitzungen ihren Unmut über das Vorhaben kund getan hatten. Erneut kritisierten sie das Vorhaben und die Vorgehensweise, erinnerten an das Gemeindeentwicklungskonzept und stellten in Frage, ob man in Dundenheim anders entscheide als in den übrigens Ortsteilen. Den Vorwurf des Ortsteilsdenkens wies Bürgermeisterstellvertreter Ralf Wollenbär jedoch strikt zurück und erinnerte auch an die Entscheidung des Ortschaftsrats Dundenheim, der die innerörtliche Entwicklung vor der Bebauung am Ortsrand bevorzugte. Hinsichtlich des Gemeindeentwicklungskonzepts erinnerte Bauamtsleiter Klaus Person daran, dass darin auch festgehalten wurde, dass die Verdichtung von Wohnraum stattfinden soll und dass kleine Wohnungen geschaffen werden sollen, was mit dem Antrag auch geschehe. "Auch wenn man sagt, das passt nicht ins Dorf, sieht man an jedem Gebäude den Zeitgeist, in dem es gebaut wurde", erklärte Person, der abschließend nochmals verdeutlichte, dass der Antragsteller einen Anspruch auf die Genehmigung hat, wenn sich das Vorhaben nach Baugesetzbuch in die Umgebungsbebauung einfügt.

Warum der Antrag derartige Wellen schlägt, konnte Jörg Reichenbach nicht nachvollziehen. Bernd Reinboldt hingegen kritisierte die Pläne, die viel Grün darstellen, in der Realität würde jedoch zu viel überbaut. "Dem Gremium sollten realitätsnahe Vorlagen gezeigt werden", sagte Reinboldt. Laut Person könnte das Grün auch darauf hindeuten, dass die Parkplätze durch Rasengittersteine realisiert werden.

Hans-Jörg Hosch sprach sich grundsätzlich gegen das Projekt aus. Er hätte befürwortet, einen Bebauungsplan zu erlassen. "Schade, dass das nicht durch den Ortschaftsrat berücksichtigt wurde", sagte Hosch. Er befürchtet, dass diese Situation das Gremium in einigen Jahren einholen würde. Der Paragraf 34, nach dem das Vorhaben genehmigungsfähig ist, ist für ihn ein "gummiartiger Paragraf", den man je nach Geschmack auslegen könne. "Mit dem 34er findet man immer einen Weg, etwas zu genehmigen", so sein Fazit. Das nächste Projekt würde kommen und dann würde man bereuen, dass es keinen Bebauungsplan gab. Person erinnerte hinsichtlich des Paragrafen 34 jedoch daran, dass die ursprüngliche Planung nicht genehmigungsfähig gewesen war. In einem Bebauungsplan könne man jedoch noch die Anzahl der Wohneinheiten regeln, was durch den Paragraf 34 nicht möglich sei.

Wollenbär betonte indes, dass ein Bebauungsplan auch eine finanzielle Frage sei. Doch auch Heinz Walter plädierte für den Bebauungsplan, lenkte jedoch ein, dass geländeschonendes Bauen nur mit Bauten funktioniere, die in die Höhe gehen. Ob es noch möglich wäre, einen Bebauungsplan zu erlassen, fragte Thomas Eble, was laut Person jedoch kein Problem sei.

Letztlich stimmten die Neurieder Gemeinderäte über das Vorhaben im Korbmacherweg ab, sieben waren dagegen, einer enthielt sich – somit wurde mehrheitlich die Zustimmung erteilt.

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Korbmacherweg 4 ein Mehrfamilienwohnhaus mit acht Wohnungen sowie 18 Stellplätzen zu errichten. Die Grundfläche des geplanten Gebäudes beträgt 288 Quadratmeter. In der ersten Bauvoranfrage betrug die Grundfläche insgesamt 490 Quadratmeter. "Die jetzige Planung fügt sich ein", sagt Bauamtsleiter Klaus Person.