Erneut werden die Schwanauer zur Urne – unter anderem im Bürgersaal in Ottenheim – gebeten. Der Gemeinderat hat den Wahltag auf Sonntag, 14. August, festgesetzt. Foto: Goltz

Nachdem Alexander Schindler das Amt des Bürgermeisters aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt hat, müssen die Schwanauer erneut wählen. Der Gemeinderat hat hierfür den 14. August bestimmt.

Schwanau - Aufregende und anstrengende Wochen liegen hinter den Schwanauern. Am 15. Mai hatten sie unter elf Kandidaten den Mann zum Bürgermeister gewählt, der zwei Wochen zuvor schon angekündigt hatte, bei einem Sieg aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nicht antreten zu können. Nachdem es zunächst still wurde um den Sieger, hatte Alexander Schindler dann zwei Tage nach dem Wahlsonntag, am Dienstag, 17. Mai, nochmals offiziell bekanntgegeben, dass er das Amt nicht annehmen wird.

"Es hilft alles nichts, wir müssen nochmal ran", sagte Hauptamtsleiter Michael Fertig in der Gemeinderatssitzung am Montag. Nach Paragraf 47 Absatz 1 der Gemeindeordnung ist die Wahl spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen – spätester Termin wäre demnach der 14. August.

Bewerbervorstellung soll in der letzten Juliwoche organisiert werden

Dieser Termin würde auch die längstmögliche Bewerbungsfrist gewährleisten, erklärte Fertig. Zudem müsse damit gerechnet werden, dass die Bewerberzahl erneut nach oben schnelle, was einen erhöhten Aufwand hinsichtlich der Wahlvorbereitung bedeute.

Die Schwanauer Verwaltung hatte zwar noch einen Alternativtermin in petto, das wäre dann eine Woche vorher gewesen, am Sonntag, 7. August, mit der späteren Variante waren sich aber die Gemeinderäte einig. "Beide Wahltermine liegen ja ohnehin nicht weit auseinander – und beide liegen in den Sommerferien. Aufgrund dessen – dass dann auch sicherlich viele Bürger sich eher für die Briefwahl entscheiden – ist der spätere Termin wohl die bessere Entscheidung", sagte Kuno Hamm (CDU) und schloss sich dem Verwaltungsvorschlag an. Stephan Dürr (FW) schlug vor, die Neuwahl nicht drei, sondern vier Wochen später durchzuführen, was Dagmar Frenk (SPD) und Georg Zeller (FW) ebenfalls für sinnvoll hielten. "Für die Verwaltung ist es sicher einfacher, am Ende der Sommerferien Wahlhelfer zu gewinnen", argumentierte Zeller. "Sollten Familien verreisen und trotzdem wählen wollen, sind die Wege der Wahlunterlagen vom jeweiligen Urlaubsort wieder zurück nach Schwanau länger – das sollte bedacht werden", so Frenk, die trotz der Ferien auf eine hohe Wahlbeteiligung hofft. Einstimmig wurde letztlich der Termin für die Neuwahl auf Sonntag, 11. September, festgesetzt.

Auch soll es wieder eine Bewerbervorstellung geben. Zunächst einmal hat der Gemeinderat dafür die 30. Kalenderwoche, 25. bis 31. Juli, vorgesehen. Wann die Vorstellung genau stattfindet, werde der Gemeindewahlausschuss beschließen.

Ausschreibung und Bewerbung

Der Gemeindeordnung nach ist die Stelle des Bürgermeisters spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Da der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg als Hauptpublikationsorgan immer freitags erscheint, wird die Stelle für Schwanau zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Staatsanzeiger am Freitag, 3. Juni, ausgeschrieben. Tags drauf, am Samstag, 4. Juni, werden Anzeigen in den Lokalzeitungen erscheinen. Die Einreichungsfrist für Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl beginnt

am Tag nach der Stellenausschreibung – am Samstag. "Das Ende der Einreichungsfrist darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden", erklärte der Hauptamtsleiter. Dies wäre Montag, 18. Juli, was der Gemeinderat am Montag so beschlossen hat. Das Ende der Bewerbungsfrist bei einer etwaigen Neuwahl ist der 17. August.