Der Lahrer Bundestagsabgeordnete und AfD-Politiker Thomas Seitz hat erneut eine Schlappe vor Gericht einstecken müssen. Foto: Nietfeld

Anklage: Lahrer Bundestagsabgeordneter verliert erneut vor Gericht

Lahr - Der frühere Freiburger Staatsanwalt und heutige AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz hat eine weitere Schlappe vor Gericht erlitten: Im Streit um seinen Beamtenstatus hat der Dienstgerichtshof für Richter in Stuttgart seine Berufung zurückgewiesen, wie das Justizministerium am Freitag bestätigte. Demnach soll der 53-Jährige aus dem Staatsdienst entfernt werden. Damit würde Seitz auch seine Pensionsansprüche verlieren.

Gericht sieht Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt 

Seit 2016 läuft gegen Seitz ein Disziplinarverfahren. Das baden-württembergische Justizministerium als sein oberster Dienstherr will ihm den Beamtenstatus entziehen. Seitz hatte im Zuge von Wahlkämpfen zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem Begriffe wie »Quotenneger« und »Gesinnungsjustiz« gepostet.

Damit hat er nach Ansicht des Justizministeriums die Vorschriften zum Beamtenstatus verletzt. Das Richterdienstgericht in Karlsruhe hatte Seitz im September 2018 aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Stuttgarter Dienstgerichtshof bestätigte nun die Entscheidung. Das vollständige Urteil sowie eine Begründung liegen noch nicht vor.

Seitz: Meinungsfreiheit eingeschränkt 

Seitz sieht sich in seinem Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt. Das Urteil wirke wie ein »Berufsverbot für kritische Juristen im Staatsdienst«. »Es geht offenkundig nicht mehr um Recht, sondern um eine Machtdemonstration und ein Exempel. Ich halte das für unverhältnismäßig und werde das Urteil prüfen lassen, sobald die Begründung vorliegt.«