Den Ermittlern bot sich am Tatort ein Bild des Grauens. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im Mehrfach-Mordprozess Rot am See beschreibt ein Gutachter den Angeklagten Adrian S. als „schizoide Persönlichkeit“ mit Wahnvorstellungen. Diese hätten ihn teilweise zu dem Sechsfachmord getrieben.

Ellwangen - In 20 Jahren Gutachtertätigkeit hat Peter Winckler eigenen Angaben zufolge mehr als 2000 Probanden begutachtet. Ein Gegenüber wie Adrian S., das sagt der forensische Psychiater aus Tübingen eingangs seiner mehr als dreistündigen Vernehmung, auch für ihn „ein sehr ungewöhnlicher, auch schwieriger Fall“. Und so kommt auch das Gutachten des Sachverständigen nicht zu einem eindeutigen Schluss. Der 27-jährige Angeklagte, der am 24. Januar in Rot am See seinen Vater, seine Mutter, seinen Bruder, seine Schwester, Onkel und Tante erschossen haben und zwei weitere Verwandte schwer verletzt haben soll, leide unter einer schizoiden Persönlichkeit, die eine wahnhafte, paranoide Störung entwickelt hat.

Krankhafter Wahn

Mit seiner hochgradigen Beziehungsstörung, seiner extremen Zurückgezogenheit, seiner emotionalen Kühle, seiner Gleichgültigkeit gegenüber Lob und Kritik erfülle Adrian S. sämtliche Kriterien für eine schizoide Persönlichkeit. Irgendwann habe er dazu den krankhaften Wahn entwickelt, seine Mutter habe ihn sein gesamtes Leben ihm weibliche Hormone verabreicht hat – ein anhaltender Wahn. „Es kann keinen Zweifel daran geben, dass meine Mutter mich vergiftet hat“, das hat Adrian S. vor Gericht gesagt.

Gedeckt durch die während der Verhandlung vorgelegten Fakten ist das nicht; Ärzte aus einem Lahrer Krankenhaus, die vor acht Jahren die angebliche Vergiftung im Blut nachgewiesen haben sollen, haben das am Dienstag ausdrücklich ausgeschlossen. Adrian S. „ist kein gesunder Mensch. Er tickt nicht richtig.“

Unterbringung in der Psychiatrie

Und die Prognosen für ihn seien schlecht: er ist allein auf der Welt, weil er seine Familie fast komplett ausgelöscht hat, er hat es nie geschafft, sich eine eigene Existenzgrundlage aufzubauen. Seine Krankheit sei schlecht zu behandeln. Der Wahn könne sich zudem, nachdem die Mutter tot sei, neue Opfer suchen. „Gewalttäter mit wahnhaften Störungen gehören statistisch zu der Hochrisikogruppe“, die erneut Gewaltdelikte begingen, erklärte Winckler. Er hält eine Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung für geboten.

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Zum Zeitpunkt der Tat sei Adrian S. deshalb aus seiner Sicht vermindert schuldfähig gewesen – allerdings nur teilweise. Zielgerichtet, kaltblütig, von langer Hand geplant habe er die Tötung der Mutter als der „Inbegriff des Bösen“ geplant. „Natürlich ist der voll schuldfähig“, habe er beim ersten Studium der Akten gedacht. Doch nach 13 Stunden währenden Gesprächen ist Winckler überzeugt, die Steuerungsfähigkeit des 27-Jährigen sei eingeschränkt gewesen.

Tötung von Tante, Bruder und Onkel als Teil der Tat?

Adrian S., heißt das, sei nicht in der Lage gewesen, seine Beweggründe für diesen Racheplan zu überdenken, sich selbst zu hinterfragen, nach Alternativen zu suchen. Das Warten auf die Gelegenheit zur Tötung der Mutter sei sein alleiniger Lebensinhalt geworden. Gesunde Reflexe wie die Frage „Was bedeutet das für die Opfer, was bedeutet das für mich?“, so Winckler, hätten Adrian S. nicht mehr zur Verfügung gestanden. „Ohne den Wahn wäre dieser Sechsfachmord nicht vorstellbar.“

Für die Schwester, die er als Erfüllungsgehilfin betrachtete, gelte das in abgeschwächter Form, ebenso für den Vater, den er verachtete, weil er der Mutter hörig gewesen sei. „Den Bruder, die Tante, den Onkel, die schwer verletzten Großeltern seiner Neffen bringt man da nicht hinein.“ Die Tötung der drei und die Schüsse auf die zwei Schwerverletzten seien nicht von dem Wahn gesteuert gewesen. Das Gericht müsse abwägen: Habe Adrian S. einfach alles über den Haufen geschossen, bis er sicher sei, dass die Mutter tot ist? Dann gelte die verminderte Schuldfähigkeit in allen Fällen.

Oder komme man zu dem Schluss, er habe den sich ihm in den Weg stellenden Bruder erschossen, damit ihm die vor ihm fliehende, bereits angeschossene Mutter nicht entwische?

Adrian S., der in Stammheim in einer von zwei andauernd mit einer Kamera überwachten Einzelzellen einsitzt, hat sich das am Mittwoch alles weitgehend regungslos angehört. Er bereue seine Taten inzwischen, „aber es gibt Unterschiede im Ausmaß der Reue“. Am Freitag soll das Urteil gesprochen werden.