Brauchen diese Katzen bald ein neues Zuhause? Ein Ehepaar klagt, dass ihre Mieterin mit ihren 30 Katzen aus dem angemieteten Haus ausziehen soll. Foto: Göpfert

Amtsgericht: Ehepaar will, dass Mieterin nach sieben Jahren auszieht

Herbolzheim/Kenzingen - Aufgrund der Streitigkeiten mit ihren Vermietern sucht eine Frau mit 30 Katzen ein neues Zuhause. Gefunden hat sie dieses noch nicht, doch nun steht sie gegen ihre Vermieter wegen einer Räumungsklage vor dem Kenzinger Amtsgericht.

Für ihr Haus in einem Herbolzheimer Ortsteil, das Frau E. mit ihren Katzen seit 2014 bewohnt, ging ihr eine außerordentliche und eine ordentliche Kündigung zu. Ihre Vermieter, das Ehepaar K. begründete diese damit, dass es nicht vereinbart wurde, dass E. dort mit 30 Katzen einzieht. Zudem würde sie die Scheune und den Hühnerstall mitnutzen, was so nicht abgemacht gewesen sei. Statt der vereinbarten Miete von 250 Euro und 50 Euro Nebenkosten, würde sie jeden Monat nur 275 Euro zahlen.

E. bestreitet diese Vorwürfe jedoch. Eben weil die Nutzung von Stall und Scheune dazugekommen sei, wäre die Miete von 250 auf 260 und schließlich auf 275 Euro gestiegen. Auch der Einzug der Katzen sei vereinbart gewesen, denn diese unterzubringen, sei der Sinn der Anmietung des Anwesens gewesen.

Der zuständige Richter des Amtsgerichts, Bastian Zimmermann, stellte fest, dass die Fronten verhärtet seien. Zentral für ihn sei, was damals bei Beginn der Vermietung vereinbart worden war.

Keine klare Auskunft zu den Absprachen

Frau E. habe damals eine Wohnung gesucht und keine bekommen. "Aus Gutmütigkeit" habe man die Frau damals aufgenommen, erklärt Frau K.. Auf die Nachfrage des Richters, wieso der Mietzins so niedrig angesetzt worden sei, antwortete Frau K., auch diese sei "unsere Gutmütigkeit" gewesen.

Die Auskunft, ob zu dem Haus auch noch die Scheune und der Stall mitvermietet worden waren, war dann weniger klar. Frau K. konnte auch auf mehrmaliges Nachfragen des Richters nicht genau sagen, was damals abgesprochen worden war, änderte die Aussage dazu auch einmal ab. Ihr Mann erklärte später, man habe E. erlaubt, außer des Wohnhauses auch andere Räume zum Abstellen zu nutzen, allerdings sei das nicht als Dauerlösung gedacht gewesen. Er gab an, dass Frau E. an sie als Vermieter immer wieder neue Forderungen, wie etwa eine neue Heizung gestellt habe, am Anfang sei man darauf eingegangen, später aber nicht mehr.

Man habe Haustiere erlaubt, erklärte Herr K., allerdings sei dem Ehepaar nicht bewusst gewesen, dass es dauerhaft so viele würden. Auf die mehrmalige Frage des Richters, mit wie vielen Katzen man denn gerechnet habe, antwortete Frau K. nur "einige", eine ungefähre Zahl wollte sie jedoch nicht nennen.

Ein völlig anderes Bild der Absprachen zeichnete Frau E.. Ein Bekannter von ihr, Herr H., habe damals für sie ein Inserat aufgegeben, in dem stand, dass sie ein Haus mit Scheune suche. Die Katzenherberge habe sie bereits zuvor betrieben, auch das habe in der Zeitung gestanden. Das Ehepaar K. habe sich daraufhin bei Herrn H. gemeldet und ihr das Haus gezeigt. "Ich bin erschrocken, als ich es damals gesehen habe. Das Haus hat ausgesehen, als ob 30 Jahre lang dran nichts gemacht worden ist", erklärt Frau E. vor Gericht. Es habe dort keine Heizung und keinen Boiler gegeben, nicht einmal ein Bad sei dort vorhanden gewesen. Sie habe das Anwesen, in das sie inzwischen auch Tausende von Euro investiert habe, damals nur langfristig mieten wollen.

Kläger sollen von den Katzen gewusst haben

Von den Katzen hätten die Kläger gewusst, erklärt E.. Sie hätte sogar noch bei der Kastrierung der Katze deren Tochter vermittelt und den Vermietern Katzenfutter gegeben.

Richter Zimmermann vertagte die Verhandlung, um dann unter anderem den Zeugen H. zu hören. Wann genau die Verhandlung fortgesetzt wird, ist noch nicht klar, allerdings wies Zimmermann darauf hin, dass Räumungsverfahren beschleunigt zu betreiben sind und deshalb noch im Sommer verhandelt werde.

Für Richter Zimmermann war das, was damals besprochen worden war, ein zentraler Punkt für die Räumungsklage. Allerdings sei bei diesem Fall juristisch nicht klar, ob die Beweislast hinsichtlich der Absprachen bezüglich der Katzenpension und der Scheune bei den Vermieter oder bei der Mieterin lägen. Man könne auf der einen Seite argumentieren, dass Frau E., die das Objekt angemietet habe und nutze, beweisen müsse, dass sie die Scheune mitnutzen dürfe. Anderseits könnte man argumentieren, dass der Mietvertrag geschlossen worden sei und der Kündigungsgrund somit von den Vermietern nachgewiesen werden müsse.