Die Feuerwehr Meißenheim (hier die Jugendfeuerwehr bei einer Probe) bekommt ein neue Gerätehaus. Archivfoto: Lehmann Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Fünfte Änderung des Flächennutzungsplans angestrebt / Debatte über zweite Offenlage

Die Änderung des Meißenheimer Flächennutzungsplans, um den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu realisieren, war Thema in der Gemeinderatssitzung. Zur zweiten Offenlage gab es keine anregungen aus der Bevölkerung.

Meißenheim. Lioba Fischer vom Planungsbüro Fischer erläuterte die eingegangenen Einwendungen aus der zweiten Offenlage. Dabei wies sie darauf hin, dass das Landwirtschaftsamt auch in dieser Offenlage anmerkte, dass Landwirtschaftliche Flächen verloren gehen. Im Vorfeld wurden verschiedene Standorte für das neue Feuerwehrgerätehaus diskutiert und der favorisierte hat sich durch seine verkehrsgünstige Lage als geeignet gezeigt.

Auch in der zweiten Offenlage war der Artenschutz Thema. Fischer wies allerdings darauf hin, dass dies nicht mit der Änderung des Flächennutzungsplans sondern mit dem Beschluss zum Bebauungsplan dargelegt werden müsse. Dabei wurde bereits eine Fläche für den Artenschutz ausgewiesen.

Aus der Bevölkerung gingen bei dieser Offenlage keine Anregungen mehr ein. Somit beschloss der Gemeinderat mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwanau – Meißenheim zu empfehlen, die eingegangenen Anregungen abzuwägen und den Beschluss zur vierten Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.

Neue Nahversorgung soll aufgebaut werden

In diesem Zusammenhang wurde das Gremium darüber informiert, dass von der Gemeinde Schwanau die fünfte Änderung des Flächennutzungsplans angestrebt wird, um eine Nahversorgung zu errichten. Der Rat sprach sich dafür aus, dem Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft zu empfehlen, sich für die fünfte Änderung des Plans auszusprechen.

Ebenso wird es notwendig, die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die von der Gemeinde Meißenheim verpachtet wird, für den Nutzer zu kündigen, damit der Bau des Feuerwehrgerätehaus ohne Probleme stattfinden kann. Der Pachtvertrag wurde mit zwei Enthaltungen gekündigt. Während die Kündigungsfrist läuft, kann das Gelände noch wie gewohnt genutzt werden.

Fischer erläuterte das Vorhaben im Ortsteil Kürzell ein weiteres Neubaugebiet anzulegen. Dies wurde bereits im Vorfeld im Ortschaftsrat Kürzell beraten. Dieser hatte zwei weitere Anregungen mit auf den Weg gegeben. Zum einen wurde in den Raum geworfen, die Einzäunung auf eine Höhe von höchstens 1,20 Metern zu beschränken. Darin sah der Rat kein Problem. Für Diskussion sorgte die Anregung, dass Schotter in den Vorgärten nicht zugelassen werden soll. Fischer erkundigte sich, ob eine Begrenzung auf Versickerungsmulden möglich sei. Die Antwort lautete, dass Oberflächenwasser nicht über Kies versickern dürfe, somit konnte dies ausgeschlossen werden. Sie schlug vor, in die Planung aufzunehmen, dass ungefähr zehn Quadratmeter mit Schotter angelegt werden können.

Schotter in Vorgärten wird nicht erlaubt

Heinz Schlecht merkte an, dass auch ältere Mitbürger die Baugebiete bewohnen werden und für diese eine pflegeleichte Alternative geschaffen werden müsse. Markus Probst merkte in dem Zusammenhang an, dass auch im Sinne der Klimaerwärmung auf Vorgärten mit Schotter verzichtet werden sollte.

Bürgermeister Alexander Schröder sah das größte Problem in der Kontrolle. Was auch den Vorschlag von Birgit Gertheiss, Schotter auf Antrag zuzulassen nicht zur Umsetzung verhalf. Jasmin Lehmann merkte an, dass die Gemeinde hier erst einmal mit gutem Beispiel voran gehen müsse, denn viele Verkehrsinseln sind mit Schotter angelegt. Wenn die Gemeinde dies so handhabt, können die Bürger nicht zum Anlegen mit Grün gezwungen werden. Auch besteht die Gefahr, dass Vorgärten ungepflegt seien, wenn die Anwohner diese nicht mehr versorgen können. Bürgermeister Schröder stellte schließlich den Antrag zur Abstimmung, das Anlegen der Vorgärten im Bebauungsgebiet Kleinfelde III mit Schotter zu verbieten. Für den Antrag stimmten sieben Gemeinderäte, vier sprachen sich gegen ein Verbot aus und drei Gemeinderäte enthielten sich. Somit wird in den Bebauungsplan aufgenommen, dass ein Anlegen der Vorgärten mit Schotter ausgeschlossen ist. Gemeinsam mit diesen Änderungen wird es nun eine weitere Offenlage geben. Dafür sprach sich der Gemeinderat mit einer Gegenstimme aus.

Das sind die anstehenden Veranstaltungen:

Dienstag, 3. Dezember, ab 14 Uhr Seniorennachmittag in Meißenheim.

Samstag, 14. Dezember, Café Miteinander.

Dienstag, 21. Januar, Neujahrsempfang, Unditzhalle in Kürzell.