Meißenheim - Berge von Müll, unzulässige Lagerfeuer und wildes Zelten: Die Gemeinden Meißenheim, Neuried und Schwanau sehen sich gezwungen, einen privaten Sicherheitsdienst an den Baggerseen einzusetzen.

Privater Sicherheitsdienst für drei Kommunen

Kurzfristig haben sich die drei Kommunen zusammengesetzt, um einen privaten Sicherheitsdienst zu beauftragen. Dieser soll die bekannten Örtlichkeiten anfahren, an welchen unter anderem mit unzulässigen Lagerfeuern, wildem Zelten oder sonstigen Verstößen gegen die vorhandenen Rechtsverordnungen zu rechnen ist.

"Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die überwiegend auch zum Baden genutzten Baggerseen und die vorhandenen Waldhütten", heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde Meißenheim.

Badegäste sollen sich nicht gestört fühlen

Bereits am diesem Wochenende sei ein privater Dienst beauftragt worden, um die auch für unbeliebte Gäste attraktiven Bereiche zu kontrollieren. "Damit möchten wir erreichen, dass sich die gern gesehenen Gäste, die sich an die Vorschriften vor Ort halten, nicht durch die Uneinsichtigen gestört fühlen", heißt es weiter. Insbesondere in den frühen Abend- und Nachtstunden werde kontrolliert, besonders die Baggerseen in Neuried, Meißenheim und Schwanau werden wiederholt angefahren.

Das Augenmerk bezüglich der Beauftragung eines privaten Dienstes liegt nicht auf der Verhängung eines Bußgelds (siehe Info), sondern darin, diejenigen, die sich nicht an die Ordnung halten, auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und nachdrücklich um Einhaltung der Vorschriften zu bitten. Die Erfahrung zeige, dass die Mehrheit der Angesprochenen ihr Fehlverhalten erkennen und den Bitten Folge leisten. Im Streitfall werde die Polizei alarmiert.

"Wir sind leider dazu gezwungen, solche Schritte einzuleiten, da die vergangenen Tage gezeigt haben, dass das Verhalten einiger Personen immer mehr zu wünschen übrig lässt. Die große Mehrheit der Besucher unserer wunderschönen Natur wissen deren Vorzüge zu schätzen und schützen diese auch. Es kann nicht sein, dass einige Wenige zu Lasten der Allgemeinheit ihr Unwesen treiben", sagt Meißenheims Bürgermeister Alexander Schröder.

Verständnis für Freiheitsdrang

Bei allen Beteiligten bestehe großes Verständnis, dass aufgrund der Einschränkungen durch das Corona-Virus ein großer Freiheitsdrang besteht. "Diese Freiheitswünsche finden aber ihre Grenzen, wenn andere über das Zumutbare hinaus gestört werden oder die Natur, zum Beispiel durch die Erhöhung der Waldbrandgefahr, gefährdet wird", sagt Schröder weiter.

Sollte eine Besserung des Fehlverhaltens nicht eintreten, würden die Kommunen gezwungen sein, die Kontrollen auszudehnen und weitere einschneidende Schritte zu beschließen.

Info: Bußgelder

Der Sicherheitsdienst könne nicht eigenständig Bußgelder verhängen. Er kann aber natürlich gegenüber der zuständigen Polizei, wie jede andere Privatperson auch, Parkverstöße oder sonstige Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen. Von Seiten der Polizei können daraufhin die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Folgerichtig wird es für den beauftragten Sicherheitsdienst auch keinen Bußgeldkatalog zur Ahndung geben.