Wer in Meißenheim ein Grundstück erwerben möchte, muss künftig Punkte sammeln.Symbolfoto: Maurer Quelle: Unbekannt

Der Gemeinderat Meißenheim hat in seiner jüngsten Sitzung die Vergaberichtlinien zur Bauplatzvergabe beschlossen. So soll künftig unter anderem verhindert werden, dass der Ortsbezug alleiniges Kriterium ist.

Meißenheim. Wurde in der Vergangenheit bei der Vergabe der Bauplätze hauptsächlich das Augenmerk auf den Ortsbezug gelegt, ist dies nach nun geltendem EU-Recht nicht mehr zulässig. Aus diesem Grund musste der Meißenheimer Gemeinderat die Vergaberichtlinien neu beschließen.

Bereits in der Vergangenheit hat sich der Gemeinderat ebenso wie der Ortschaftsrat mit dem Thema beschäftigt, um die neuen Richlinien zu entwickeln. Hierbei müssen soziale Kriterien ebenso wie ortsbezogene Kriterien beachtet werden. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Vergabe in öffentlicher Sitzung erfolgt und nicht wie zuvor in nichtöffentlicher erfolgen muss.

Für die neuen Vergaberichtlinien wird es einen Punktekatalog geben. Je mehr Punkte ein Bewerber erreicht hat, desto höher ist sein Ranglistenplatz. Punkte gesammelt werden können in den sozialen Kriterien sowie der Ortsbezogenheit. Unter ersteres fällt unter anderem der Familienstand: so erhalten Alleinerziehende ebenso wie Verheiratete 20 Punkte. Für ein minderjähriges Kind, das im Haushalt lebt, werden weitere zehn Punkte gutgeschrieben. Hinsichtlich der Kinder können maximal 30 Punkte erzielt werden. Außerdem wird bei den sozialen Kriterien bedacht, wenn ein Bewerber einen Angehörigen mit einer Behinderung betreut (maximal zehn Punkte). Wer eine ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb der Gemeinde Meißenheim im Blaulichtbereich (Freiwillige Feuerwehr, DLRG, DRK) verübt, muss dies über den Vorstand oder die Gemeinde nachweisen, und kann so weitere fünf Punkte bekommen. Somit können für die sozialen Kriterien insgesamt höchstens 60 Punkte erreicht werden.

Bei den ortsbezogenen Kriterien können Bauplatzbewerber, die seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde Meißenheim oder in der Vergangenheit mindestens zehn Jahre in der Gemeinde gewohnt haben, 15 Punkte gutgeschrieben bekommen. Weitere zehn Punkte erhalten Bewerber, wenn deren Eltern, Großeltern oder Kinder seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinde leben. Wer in Meißenheim arbeitet, kann hierfür weitere zehn Punkte erhalten. Ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde können weitere 15 Punkte auf das Bewerberkonto bringen. Somit können für die ortsbezogenen Kriterien weitere 50 Punkte erzielt werden. Wer in den vergangenen zehn Jahren bereits ein Grundstück in der Gemeinde gekauft hat, bekommt 15 Punkte abgezogen.

In den Vergaberichtlinien ist geregelt, dass es eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren gibt. Dies wurde auf Vorschlag von Franziska Reiff vom Bauamt dahingehend geändert, dass diese auf drei Jahre ausgedehnt wird. Allerdings stellte Heinz Schlecht (FW) fest, dass die Baugebiete so in die Länge gezogen würden, somit sollten die letzten zehn Bauplätze wieder mit einer Verpflichtung von zwei Jahren vergeben werden. Dem konnte sich auch Sabine Fischer (FW) anschließen. Somit wird es nun eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren geben. Bis auf die letzten zehn Bauplätze eines Neubaugebiets, dort müsse zwei Jahre nach dem Erwerb mit dem Bau begonnen werden. Das Bewerberformular wird auf der Homepage der Gemeinde eingestellt. Dies beschloss der Gemeinderat Meißenheim mit einer Enthaltung.

Sollte es zu einer Punktegleichheit zwischen den Bewerbern kommen, wird bevorzugt, wer die größte Zahl an minderjährigen Kindern hat. Sollte weiterhin Gleichstand bestehen, wird folgend danach gesehen, wer noch kein Wohneigentum in der Gemeinde hat, und wer das Grundstück selbst nutzt oder sich schon wiederholt um ein Grundstück beworben hat. Erst wenn dann immer noch Gleichheit besteht, entscheidet das Los.