Freiberufliche Hebammen sehen sich zunehmend gezwungen, ihren Beruf aufzugeben – auch in Meißenheim. Aus diesem Grund wird der Gemeinderat am kommenden Montag über eine finanzielle Unterstützung für sie beraten. Foto: Von Erichse Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Meißenheimer diskutieren über Unterstützung durch Gutschein / Beschluss am Montag

Immer mehr freiberufliche Hebammen geben aus finanziellen Gründen ihren Beruf auf. Die Situation hat sich vor allem durch die gestiegenen Haftpflichtbeiträge verschärft. In Meißenheim wird deshalb über eine Unterstützung diskutiert.

Meißenheim. Nachbargemeinden wie Schwanau und Friesenheim haben sich bereits dafür ausgesprochen, nun wird es auch in Meißenheim Thema: Die finanzielle Unterstützung freiberuflicher Hebammen. Diese würden aufgrund drastisch steigender Haftpflichtbeiträge in Existenznöte geraten und ihren Beruf aufgeben. "Waren es 1992 noch umgerechnet nur 25,00 Euro Versicherungsbeitrag, sind heute rund 500 Euro Jahresbeitrag von den freiberuflichen Hebammen an die Haftpflichtversicherung zu bezahlen", heißt es in der Vorlage für die kommende Gemeinderatssitzung.

Bereitschaftsdienst wird von Krankenkassen nicht vergütet

Der Beitrag stehe in keinem ausgewogenen Verhältnis zum Einkommen, das teilweise unter dem Mindestlohn liege. Jahrelang seien Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium, mit Krankenkassenverbänden und den Versicherungsgesellschaften geführt worden, hätten aber aus Sicht der Hebammen keine Lösung gebracht. Auch in Meißenheim sei diese Situation deutlich zu spüren. Die Hebammen könnten die werdenden Mütter und die Wöchnerinnen nicht mehr adäquat betreuen, da sie keine Betreuungskapazitäten mehr haben und somit vielen Frauen absagen müssten. Aus diesem Grund sieht sich die Meißenheimer Verwaltung in der Pflicht, das Thema anzugehen. Vorgeschlagen wird zur Sicherung der häuslichen Versorgung den freiberuflichen Hebammen für die Jahre 2021 und 2022 ein Betreuungsgeld in Form eines Gutscheins zur Verfügung zu stellen. Der Gutschein im Wert von 50 Euro könne durch die werdende Mutter beantragt werden, der dann wiederum von den Hebammen bei der Gemeinde eingelöst wird.

Das Unterstützungsprogramm laufe zunächst zwei Jahre. Zum Ende von 2021 sind laut Vorschlag die Hebammen dann dazu angehalten, einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Damit wolle die Gemeinde evaluieren, ob die Unterstützung auch wirksam ist und entscheiden, ob sie fortgeführt wird.

Wie sieht die Bezahlung der Hebammen derzeit aus? Die Arbeit wird stundenweise von den Krankenkassen bezahlt. "Diese Zeit reicht jedoch bei weitem nicht für die meist intensive Betreuung im Haus der Schwangeren und ihren Familien aus", heißt es in der Sitzungsvorlage. Die Leistungen der freiberuflichen Hebammen umfassten Beratung und Betreuung in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit und meist bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes. Hebammen hätten das neugeborene Kind im Blick, neben der Mutter auch die Geschwisterkinder und die Väter – kurz die ganze Familie – und leisteten so einen wichtigen Beitrag zur Familienförderung. Während die Leistungen wie Beratung und Betreuung der Schwangeren, Schwangerenvorsorge, Geburtsvorbereitung und Wochenbettbetreuung zu Hause von den Krankenkassen vergütet wird, bleibt der Bereitschaftsdienst – rund um die Uhr – der Freiberuflerinnen unbezahlt. Durch den Gutschein der Gemeinde sollen die Mütter, die von den Krankenkassen nicht vergüteten Dienstleistungen der freiberuflichen Hebammen in Anspruch nehmen können.

Ob die freiberuflichen Hebammen in Meißenheim Unterstützung erfahren, wird in der nächsten Gemeinderatssitzung am Montag, 2. November, ab 19.30 Uhr in der Unditz-Halle in Kürzell geklärt. Die Bürger sind zu dieser Sitzung eingeladen.