Um Brandstiftung ging es im Amtsgericht in Hechingen. Foto: Archiv Foto: Lahrer Zeitung

Gericht: Amtsgericht Hechingen verurteilt Mann, eine Wohnung in Meßstetten in Brand gesetzt zu haben

Den Vorwurf der schweren Brandstiftung hat das Hechinger Amtsgericht verhandelt: Ein 2013 in Meßstetten stationierter Soldat soll in der Wohnung seiner Exfreundin vorsätzlich Feuer gelegt haben.

Hechingen/Meßstetten. Nachgewiesen werden konnte dem Mann die Brandstiftung nicht und das Ermittlungsverfahren wurde erfolglos eingestellt. Am 29. September 2015 zeigte sich der Täter selbst an. Er habe damit einfach nicht mehr leben können, sagte er in der Verhandlung.

Warum der damals als Nachschubsoldat in Meßstetten wohnhafte Mann die Wohnung der Mutter seines damals zwei Monate alten Sohnes angezündet hat, wurde nicht geklärt. Eifersucht vielleicht, Wut, es gibt viele spekulative Gründe. Er wisse nicht, wie er auf diese Idee gekommen sei, sagte der Angeklagte – er bedaure seine Tat sehr. Auch sei nicht klar, wer die knapp einjährige Beziehung wann beendet habe.

Die damals 23-jährige Mutter hatte sich für einige Tage zu einer Freundin zurückgezogen; ihr Expartner befand sich am 4. September 2013 allein in seiner eigenen, nahe gelegenen Wohnung. Dort habe er am PC gesessen und fünf Bier getrunken, erklärte er auf Nachfrage. Dann entschied er sich gegen 21.30 Uhr aus ungeklärten Gründen, zur Wohnung der Frau zu gehen. Über den Balkon im Erdgeschoss stieg er an der Regenrinne zu ihrem Schlafzimmerfenster im ersten Stock hinauf. Dort schlug er mit einem an Ort und Stelle vorgefundenen Metallteil die Scheibe ein und zündete einen Grillanzünder an, den er ebenfalls dort aufgelesen hatte. Diesen warf er anschließend auf ein Sofa in der Wohnung und ging zurück nach Hause, um weitere fünf Bier zu trinken.

Durch einen Bekannten alarmiert, rief die Mieterin der Wohnung ihn 20 Minuten später an, er möge zu ihrer Wohnung kommen, da es dort wohl brenne. Sie selbst traf kurze Zeit später ein. Er habe normal auf sie gewirkt, erklärte sie in der Vernehmung als Zeugin.

Ein Sachverständiger kam zu dem Schluss, dass der Mann aufgrund seiner Angaben wohl unter einer alkoholbedingten Enthemmung gehandelt habe. Der Beschuldigte – nach eigenen Angaben ein gewohnheitsmäßiger Trinker – hatte außerdem Fotos des gemeinsamen Sohnes zerrissen und der Kindsmutter in den Briefkasten geworfen. Als sie diese fand, ging sie auf den Angeklagten los und schlug ihm ins Gesicht, bis Polizeibeamte die geschockte Frau zur Raison brachten.

Die Polizei ermittelte in unterschiedliche Richtungen. Der Angeklagte wurde zwar vernommen und am 12. September 2013 auch seine Wohnung durchsucht, aber es ergaben sich keine Hinweise auf ihn als Täter.

Nach Ende seiner Dienstzeit zog der Brandstifter zurück in seine Heimat Simmern im Hunsrück. Er arbeitete in einem Supermarkt und wohnte bei seiner Schwester, als er sich im September 2015 bei der Polizei selbst anzeigte. "Es hat mich innerlich aufgefressen", sagte er zur Motivation. Inzwischen arbeitet der Mann in Vollzeit bei einem Gabelstaplerhersteller. Er hat begonnen, die Unterhaltsrückstände und den Kindesunterhalt für seinen Sohn und drei Töchter aus einer vorhergehenden Beziehung abzubezahlen. Die Mutter seiner Töchter erwartet ein weiteres Kind vom Beschuldigten.

Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, 1000 Euro Geldstrafe zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung und die Betreuung durch einen Bewährungshelfer während der dreijährigen Bewährungszeit. Das Gericht folgte diesem Vorschlag weitgehend. Da der Angeklagte sich selbst angezeigt und ein Geständnis abgelegt habe, die Sozialprognose günstig sei und zum Tatzeitpunkt keine Vorstrafen bestanden hätten, wolle man am unteren Rand des Strafrahmens bleiben. "Erheblich zu ihrem Nachteil spricht, dass sie die Wohnung angezündet und sich keine Gedanken darüber gemacht haben, was mit den Menschen in den drei anderen Wohnungen des Hauses geschieht", erläuterte der Richter. Die Selbstanzeige wiege jedoch sehr viel, da der Brandstifter sonst gar nicht hätte bestraft werden können.

Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten werde daher mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren und Beiordnung eines Bewährungshelfers verhängt. Zwei Monate der Bewährungsstrafe gelten außerdem als bereits verbüßt, da das Verfahren zwei Jahre lang unbearbeitet liegen geblieben sei, fuhr der Richter fort. Die 1000 Euro Geldstrafe muss der Angeklagte in monatlichen Raten von 50 Euro an den Förderverein für krebskranke Kinder in Tübingen zahlen. Die Überwachung der Bewährung geht an das Amtsgericht in Mayen im Hunsrück über, wo der Mann in der Nähe seiner Partnerin und ihrer gemeinsamen Kinder lebt.