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Gemeinderat: Meißenheimer erhöhen Gebühren für Kindergartenplätze / Neue Regelung gilt ab September

Der Meißenheimer Gemeinderat hat am Montag die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen angepasst. Ab September müssen die Eltern etwas tiefer in die Tasche greifen.

Meißenheim. Der Meißenheimer Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung über die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen diskutiert und sich letztlich festgesetzt. Die Beiträge für Krippenkinder sollten zehn Prozent unter der Empfehlung des Vorschlags des Gemeindetags (Info) für das Vorjahr festgesetzt werden. Außerdem wird auf eine Differenzierung zwischen ein- und zweijährigen Kindern künftig verzichtet. Dies bedeutet zunächst für die Eltern mit zweijährigen Kindern eine Erhöhung, für die Eltern mit einjährigen Kindern eine Senkung der Gebühren.

Ab dem 1. September ist somit für das erste Kind in der Regelbetreuung mit einer Betreuungszeit von 32,5 Stunden eine Gebühr in Höhe von 139 Euro fällig. Für "U3"-Kinder in altersgemischten Gruppen wird dieser Beitragssatz verdoppelt. In einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeiten müssen Eltern mit einem Kind künftig 173 Euro für 32,5 Stunden Betreuung bezahlen. Im Krippenbereich liegen die Beiträge bei 4,5 Stunden Betreuung bei 247 Euro, bei sechs Stunden bei 329 Euro.

Mit den Gegenstimmen von Klaus Fuhrmann (FW) und Birgit Gertheiss (GUL) wurden die Beiträge mehrheitlich befürwortet. "Ich bin für kostenfreie Kindergärten und sehe hier die Bundespolitik in der Pflicht", betonte Gertheiss betonte abschließend nochmals. Klaus Fuhrmann forderte einen Vergleich mit kostenfreien oder günstigeren Kindertagesstätten. Außerdem müsse der Frage nachgegangen werden, warum dort eine geringere Gebührenhöhe möglich sei. Weitere Kritik gab es seitens der Ratskollegen, nicht nur die Gebührenhöhe, sondern auch die Qualität der Betreuung sei zu berücksichtigen. Dies sei durch eine derartige Auswertung jedoch nicht möglich.

Gemeinde zahlt jährlich 1,1 Millionen Euro an Betriebskosten

Auf Bitte von Ratsmitglied Stefan Zimmermann (FW) erläuterte Hauptamtsleiter Hartmut Schröder nochmals, wie es zu der Gebührenempfehlung kommt. Mit den Gebühren sollen 20 Prozent der Betriebskosten gedeckt werden. Jährlich zahlt die Gemeinde 1,1 Millionen Euro an Betriebskosten für die Kindergärten. Vom Land gibt es einen Zuschuss von rund 470 000 Euro. Das Defizit liegt somit bei rund 600 000 Euro, das von der Gemeinde getragen wird.

Mit einem Rundschreiben im Mai 2017 hat der Gemeindetag die Empfehlung zur Festsetzung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten für die kommenden Kindergartenjahre herausgegeben. Vom Kindergartenkuratorium wurde vorgeschlagen, die Gebühren für die Betreuung von "Ü3"-Kindern ab dem 1. September 2019 entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags festzusetzen.