In den Kindereinrichtungen werden Speicheltests verwendet, die sich laut Stadt bewährt haben. Foto: Stadt

Die Kitas in Lahr setzen seit Montag die erweiterte Testpflicht für alle Kinder um. Getestet wird jetzt an drei Tagen in der Woche.

Lahr - Am Freitag hat das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnung für Kitas erneut aktualisiert, erläutert die Stadt. Für die Betreuung der Kinder ergeben sich in den Lahrer Kindertagesstätten dadurch seit Montag folgende Änderungen: Kinder werden an drei Tagen in der Woche getestet, und die Testpflicht wurde auf Kinder ab einem Jahr ausgeweitet. Bisher waren Kinder ab drei Jahren zweimal wöchentlich getestet worden, wie es die zuvor geltende Allgemeinverfügung des Ortenaukreises vorgesehen hatte.

Umsetzung der Testpflicht kann variieren

Die Umsetzung der Testpflicht kann in Lahr je nach Träger variieren, so die Stadt. Die Corona-Verordnung lasse sowohl ein Testen in den Einrichtungen als auch eine Selbsttestung durch die Erziehungsberechtigten zu, sofern nach Entscheidung des Trägers keine Testung in der Einrichtung angeboten wird. Die Entscheidungshoheit liege bei den Trägern, die Eltern hätten kein Wahlrecht. Die städtischen Kitas werden weiterhin in den Einrichtungen testen, wie sie es schon in den vergangenen Monaten im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung getan haben. Unverändert kommen dabei die Speicheltests zum Einsatz, die sich seit Beginn der Testungen aus städtischer Sicht bewährt haben.

Auch bei der Beschaffung der Tests ergeben sich Änderungen: Bisher hat die Stadt Lahr alle Tests als Service für alle Träger zentral beschafft und zur Verfügung gestellt. Dies sei ab Ende Januar aufgrund des deutlich gestiegenen Bedarfs nicht mehr möglich, sodass die Träger für die Beschaffung ihrer Tests selbst verantwortlich sind. Damit versorge die Stadt Lahr alle Einrichtungen im Sinne der neuen Testverordnung noch für diese und kommende Woche mit Material und stelle so einen geregelten Übergang zur Selbstversorgung sicher.