Der Stein des Anstoßes des Mahlberger Widerstands gegen den Bebauungsplanentwurf für das DYN A5: das Pellet-Werk im "Rittmatten II" Foto: Masson

BI sieht gravierende Fehler im Bebauungsplanentwurf

Orschweier. Zur Info-Veranstaltung der Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg (BIGP) sind 22 Interessierte ins Gasthaus Krone gekommen. Das brisante Thema: der Anfang August offengelegte Bebauungsplanentwurf für das interkommunale Industriegebiet DYN A5. Damit hatten kürzlich die Ettenheimer Zweckverbandsmitglieder ihre Kollegen aus Mahlberg nicht überrascht, jedoch satzungskonform überstimmt (wir berichteten).

Die BIGP hat, wie auch der Mahlberger Gemeinderat, massive Bedenken gegen den Entwurf. Dahinter stecke der Versuch, einen bisher baurechtlichen Missstand nachträglich zu legitimieren. Im Kern geht es um das 2006 angesiedelte Pelletwerk. Seit Anbeginn klagen Anwohner über Lärm-, Staub- und Geruchsbelästigungen, formierten sich zu einer Bürgerinitiative mit mehr als 800 Unterstützern. Deren beide Vorsitzende Peter Ohnemus und Klaus Deutschkämer erläuterten gemeinsam den aktuellen Stand.

Die mittlerweile pleite gegangene Betreiberfirma German Pellets habe von Anfang an rechnerisch schon nahezu das gesamte Lärmkontingent des Industriegebiets ausgeschöpft. Das gelte auch für die Nachfolgefirma "JRS Rettenmaier und Söhne". Allerdings: Das Werk steht überwiegend auf dem "Rittmatten II"-Gelände, und just dafür fehlte bislang ein Bebauungsplan. Das soll nun nachgeholt werden.

Ausgelegt sei die Pellet-Fabrik von Anbeginn auf Verdoppelung ihrer Produktionsanlagen gewesen mit entsprechend höheren Emissionen. Bis heute habe sich die Nachfolgefirma nicht entlocken lassen, ob sie diese Erweiterungsoption wahrnehmen wolle.

Ohnemus und Deutschkämer legten dar, welche amtlichen Rechtsfehler samt "schöngerechneten" Gutachten bereits begangen worden seien. Nun lägen weitere vor, die bisher im DYN A5 angesiedelte Betriebe als "Bestand" werteten und vorschlugen, die wenigen noch nicht bebauten Grundstücke nach einer "Irrelevanzregel" zu genehmigen.

Die Materie ist recht kompliziert, auch juristisch. Deshalb hat die BIGP abermals einen Fachanwalt eingeschaltet. Roland Friedrich war aus Bad Homburg angereist,um rechtliche Hintergründe zum Bebauungsplanentwurf zu erläutern. Der hat nach seiner Einschätzung mehrere gravierende Fehler, blende die unveränderte Feinstaub- und Geruchsbelästigung durch die Pellet-Produktion völlig aus, sei offensichtlich darauf ausgerichtet, eine Erweiterung der Pellet-Anlagen zu ermöglichen. Nun käme es darauf an, entsprechende Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf vorzubringen, um spätere Klagen zu ermöglichen.

Das können allerdings neben der BIGP, die mittlerweile als anerkannte Umweltvereinigung selbst klageberechtigt wäre, später nur Bürger tun, die sich betroffen fühlen, möglichst in unmittelbar-er Nähe zum DYN A5. Einwendungen vorzubringen kostet laut Friedrich nichts, allerdings müssten sie bis zum 2. Oktober abgegeben sein. Dazu wird jetzt die BIGP Muster-Einwendungen zur Verfügung stellen und verteilen.

Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz erklärte bei der Info-Veranstaltung erneut, dass beim finalen Satzungsbeschluss Einstimmigkeit im Zweckverband vorliegen müsse. Falls diese wegen eines Mahlberger Neins ausbleibe, wäre dann die Kommunalaufsicht gefragt zu entscheiden: "Das gab’s bisher noch nie." Ohnemus und Deutschkämer hielten sich über das weitere Vorgehen der BIGP zurück: "Wir haben eine Strategie, verraten sie aber nicht." Jedenfalls dürfte sich Ettenheim darauf gefasst machen, auf juristischen Widerstand zu stoßen.

Weitere Informationen: www.bi-gp.de