Nur leichte Verbesserungen: Die Tempo 30-Begrenzung auf Teilen in der Mahlberger Ortsdurchfahrt ist nur eine der wenigen Umsetzungen im Lärmaktionsplan. Archivfoto: Decoux-Kone Foto: Lahrer Zeitung

Rat: Lärm-Gutachter sieht in Mahlberg viel Optimierungsbedarf

Mahlberg. Wenig hat sich seit dem ersten Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2012 geändert, so ein Fazit in der vergangenen Mahlberger Gemeinderatssitzung. In der Fortschreibung, zu der die Stadtverwaltung verpflichtet ist, soll nun in der gesamten Kirchstraße Tempo 30 gelten.

Konkret geht es um die Lücke zwischen Kirche und dem Kreisverkehr. Dort könnte künftig auch Tempo 30 gelten, weil auf einem Teil des ehemaligen Areals Gärtnerei Kiesel Wohnhäuser gebaut werden. Ein weiteres Thema werden auch Lärmschutzwände an der B 3 entlang zur Wohnbebauung in Mahlberg sein, diese müssten laut Lärmgutachter Axel Jud aber sehr hoch gebaut werden, um wirkungsvoll zu sein.

Endgültig beschlossen ist der Entwurf noch nicht. Erstmal geht es im Folgenden in die Offenlage, in deren Rahmen die Träger öffentlicher Belange wie Behörden und Institutionen gehört werden. Auch Private können sich dazu äußern. Angedacht neben der mehrwöchigen Offenlage ist eine Informationsveranstaltung für Bürger. Wenn die coronabedingt nicht stattfinden sollte, will die Verwaltung den Lärmaktionsplan auf der Homepage der Stadt veröffentlichen und die Bürger können dann dazu ihre Meinung abgeben.

Eine Neuauflage einer Klage nicht möglich

Ein wesentlicher Unterschied zum ersten Lärmaktionsplan besteht darin, dass die Stadt nun nur noch für Straßen Lärm bewerten und entsprechende Gegenaktionen vorschlagen kann. Für die Bahn ist sie nicht mehr zuständig, weil dies nun seit 2015 dem Eisenbahnbundesamt obliegt. Eine Neuauflage einer Klage der Stadt gegen die Bahn zum Thema besonders überwachtes Gleis ist somit wegen der geänderten Zuständigkeit nicht mehr denkbar. Was die Stadt als Kommune aber beschließen und fordern kann, war Thema von Rechtsanwalt Bastian Reuße vom Freiburger Büro W2K. Das Büro war vor Jahren Rechtsbeistand der Stadt in Sachen Klage überwachtes Gleis gewesen, bekannterweise wurde sie vom Mannheimer Verwaltungsgericht abgewiesen, auch hier ging Reuße in seinem Rückblick darauf ein.

Wenig wurde bis dato umgesetzt, was im ersten Plan gefordert wurde, so das Fazit von Lärmgutachter Axel Jud. Leichte Verbesserungen haben Tempo 30 in der Orschweierer Hauptstraße und auf Teilen in der Mahlberger Ortsdurchfahrt plus dem Vorversetzen der Ortstafel in der Orschweirer Hauptstraße gebracht, hilfreich war auch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 3 entlang Mahlberger Gemarkung aus Lärmschutzgründen.

Allerdings wurde bei der Erneuerung der Asphaltdecke kein lärmoptimierter Belag eingebaut, sondern die Standarddecke aufgebracht. Forderungen aus dem Plan 2012 nach dem Bau einer Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke auf Orschweierer Gemarkung sind bis dato noch nicht umgesetzt, könnten aber mittelfristig gebaut werden.

Der Bau der neuen Kreisstraße, dank der künftig weniger Verkehr in der Orschweirer Hauptstraße fließen wird, ist im Lärmaktionsplan kein Thema, weil der nur für Bestandsstraßen gilt.