Stemmt sich gegen das Diktat von oben: Bürgermeister Dietmar Benz. Foto: fx Foto: Lahrer Zeitung

DYN A5: Stadtverwaltung begründet Ablehnung der Satzungsänderung / "Keine städtebaulichen Missstände"

Der DYN A5-Zweckverband soll am kommenden Mittwoch seine Satzung ändern. So wollen es das Landratsamt und Ettenheim, Mahlberg aller Voraussicht nach nicht. Die Stadtverwaltung argumentiert elffach gegen eine Neufassung.

Mahlberg. Spätestens nach der Sitzung des Ortschaftsrats am Dienstag in Orschweier dürfte klar sein, wohin die Reise geht. Wie berichtet, hat das Gremium einstimmig die von der Ettenheimer Verbandsspitze vorgelegte neue Satzung abgelehnt und stattdessen mit juristischen Schritten gedroht. Im Fokus steht die Aufforderung des Landratsamts, den Grundsatz der Einstimmigkeit bei wichtigen Entscheidungen aus dem DYN A5-Regelwerk zu tilgen. Denn diese, argumentiert die Behörde, verhindere seit Jahren einen Bebauungsplan für das gemeinsame Gewerbegebiet von Ettenheim und Mahlberg – weil Mahlberg stets dagegen votiert.

Wenig überraschend liegt die Stadtverwaltung auf einer Linie mit dem Ortschaftsrat, wie aus der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am kommenden Montag (ab 19.30 Uhr im Rathaus) hervorgeht. Dort soll final über Mahlbergs Votum in dem Fall und damit das weitere Vorgehen entschieden werden. Elf Argumente listet Bürgermeister Dietmar Benz auf, die aus Verwaltungssicht gegen die Satzungsänderung sprächen: Beim Satzungsbeschluss 1999 hätten sich Mahlberg und Ettenheim bewusst für die Einstimmigkeit entschieden, um Mahlberg trotz nummerischer Unterzahl (3:4) ein "echtes Mitspracherecht einzuräumen". Das Landratsamt habe die Zweckverbandssatzung damals "ohne Einschränkungen und Vorbehalte" genehmigt.

2008 habe die Rechtsanwaltskanzlei, die heute den Zweckverband juristisch vertritt, im Auftrag der Stadt Ettenheim die Einstimmigkeitsregelung in einem Kurzgutachten überprüft und sie als rechtmäßig erachtet.

In besagter Expertise werde darauf verwiesen, dass auch das Landratsamt seinerzeit die Zulässigkeit der Einstimmigkeitsregelung bestätigt und gegenüber Innenministerium und Regierungspräsidium verteidigt habe.

Markus Edelbluth von der Freiburger Anwaltskanzlei Sparwasser, der Mahlberg in der Sache vertritt, sehe die aktuelle Satzung im Einklang mit dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ): Die Verbandssatzung könne auch größere Mehrheiten bestimmen und diese könnten auch Einstimmigkeit bedeuten. Zudem sei der Verwaltungsrechtler  der Meinung, dass die Konstellation mit nur zwei Zweckverbandsmitgliedern ein "atypischer" Fall darstelle. Dieser könnte von dem Erfordernis der Mehrheitsentscheidung, das das GKZ grundsätzlich vorgibt, ausgenommen sein. Es gebe keine Pflicht zur Aufstellung eine Bebauungsplans, weil auch ohne diesen "keine städtebaulichen Missstände oder Fehlentwicklungen eintreten werden oder eingetreten sind".  Ettenheim könnte Mahlberg künftig, außer bei der Auflösung des Verbands und Satzungsänderungen, "in allen Dingen und Themen überstimmen" – so auch beim aus Mahlberger noch immer mangelhaften Bebauungsplan oder bei einer Weiterentwicklung des Gewerbgebiets (Stichwort: "Rittmatten III"). Auch in anderen genehmigten Zweckverbandssatzungen – etwa der des Tourismusverbands von Ringsheim und Rust – gebe es durch paritätische Stimmenverhältnis die Möglichkeit der "Blockade-Politik". Mahlberg könnte sich kostengünstig juristisch gegen eine Ersatzvornahme durch das Landratsamt zur Wehr setzen. Der Eigenanteil der Stadt bei liege nach Angaben der Rechtsschutzversicherung bei 500 Euro. Die Überprüfung der Verbandssatzung sollte "den Gerichten und nicht der Verwaltungsebene vorbehalten" sein.

Zum Gang vor Gericht sieht die Mahlberger Stadtverwaltung noch Alternativen. Genannt werden Gespräche mit Regierungspräsidium und dem Landratsamt. Auch eine Satzungsänderung sei grundsätzlich denkbar. Und zwar dahingehend, die Stimmenverhältnisse den "aktuellen örtlichen Gegebenheiten" anzupassen. Gemeint ist wohl, dass Ettenheim einst mehr Fläche ins DYN A5 eingebracht und deshalb mehr Stimmen erhalten hat. Das bislang erschlossene Gebiet liegt allerdings mehrheitlich auf Mahlberger Gemarkung.