Von einer Einigung ist man im interkommunalen Gewerbegebiet DYN A5 weiter weit entfernt. Archivfoto: Decoux-Kone Foto: Lahrer Zeitung

DYN A5: Stadtverwaltung lehnt auch zweiten Bebauungsplanentwurf ab / Keine Angst vor der Rechtsaufsicht

Es ist keine Einigung im DYN A5 in Sicht: Weil Mahlbergs Bedenken weiter nicht berücksichtigt würden, empfiehlt die Stadtverwaltung den kommunalen Gremien auch die zweite Offenlage des Bebauungsplans für das Industriegebiet abzulehnen.

Mahlberg/Ettenheim. Zur Erinnerung: Seit acht Jahren ringen Mahlberg und Ettenheim im interkommunalen Gewerbegebiet um einen Konsens. Die Zweckverbandspartner sind sich einig, dass das DYN A5 einen Bebauungsplan braucht. Während der westliche Teil (Rittmatten I, 22,4 Hektar) überplant ist, schwebt der Osten (Rittmatten II, neun Hektar) mehr oder weniger im rechtsfreien Raum. Doch der Versuch, beide Teilgebiete baurechtlich zusammenzuführen, hatte in der Vergangenheit mehrfach für ordentlich Krach zwischen den Partnern gesorgt.

Das bis dato letzte Kapitel wurde im vergangenen Sommer geschrieben: Dank seines Übergewichts im Zweckverband (4:3 Stimmen) drückte Ettenheim die erste Offenlage des Bebauungsplans "Industrie- und Gewerbepark DYN A5" durch. Aller lautstarker Proteste aus Mahlberg, wo man mit dem Papier alles andere als zufrieden war, zum Trotz. Die Hauptforderungen (Lärmprobleme im DYN A 5 lösen statt in den angrenzenden Orschweierer Gewerbegebieten; keine Übertragbarkeit von Lärmkontingenten; störende Anlagentypen bezüglich Lärm, Staub und Geruch sowie die Verbrennung von A 3- und A 4-Holz bei German Pellets "gerichtsfest" ausschließen) seien allesamt nicht erfüllt worden – und tun es nach Meinung der Mahlberger auch in der nachgearbeiteten Version aus der Feder des Planungsbüros Fischer und der Anwaltskanzlei W2K nicht.

Während der ersten Offenlage hatten Betroffene Gelegenheit, ihre Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf vorzubringen. Gebrauch davon machte: vor allem Mahlberg. 69 Seiten stark ist die Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen, 15 davon stammen aus dem Rathaus der Stauferstadt. Mit bekanntem Inhalt, mit bekanntem Ergebnis.

So schreibt Bürgermeister Dietmar Benz in der Vorlage für die Gemeinderatssitzung am 29. Januar, die am kommenden Dienstag auch auf dem Tisch der Ortschaftsträte liegen wird: "Nachdem die Bedenken und Anregungen der Stadt Mahlberg in keinster Weise aufgegriffen oder dadurch ausgelöst die Gutachten überprüft und überarbeitet worden sind, schlägt die Verwaltung vor, an der bisherigen Beschlussfassung festzuhalten." Heißt: Die Mahlberger Stadtverwaltung lehnt den Bebauungsplanentwurf weiter ab. Und das heißt: Das Spiel geht von Neuem los.

Denn in der Konsequenz fordert Benz seine Räte dazu auf, auch gegen den zweiten Offenlageentwurf zu stimmen. Wohlwissend, auch diesen Verfahrensschritt wegen Ettenheims Stimmenmehrheit wohl nicht verhindern zu können.

Die "spannende Frage" (Benz) werde sein, wie es danach weiterginge. Denn: Laut DYN A5-Regelwerk muss der Satzungsbeschluss zum Bebauunggsplan einstimmig fallen, ohne das Okay aus Mahlberg wird er nicht rechtskräftig. Es sei denn, die Kommunalaufsicht greift ein. Sie kann im Einzelfall befugt sein, Städten und Gemeinden ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben, könnte Mahlbergs "Ja" also theoretisch erzwingen. Über diese Möglichkeit hatte die Lahrer Zeitung bereits im Sommer berichtet. Benz gibt sich aber entspannt: "Ob, wie bereits mancherorts zu lesen und zu hören war, durch rechtsaufsichtliche Maßnahmen die Zustimmung der Stadt Mahlberg zum Satzungsbeschluss ersetzt werden kann, ist juristisch mehr als zweifelhaft."

Für Ettenheim dürfte die weiter ablehnende Haltung aus Mahlberg nicht überraschend kommen. Schon nach dem "Nein" des Zweckverbandspartners im Sommer hatte Bruno Metz klar gemacht: "Es ist normal, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt zu einem Bebauungsplan, der zwei Städte betrifft." Doch hatte der Ettenheimer Bürgermeister damals den Eindruck, "dass Mahlberg sehr stark auf seinen Standpunkten beharrt". Metz drängt seit Langem auf einen Abschluss. "Der Bebauungsplan hat deutlich mehr als 200 000 Euro gekostet. Das ist vor allem der Verfahrensdauer geschuldet", sagte er im Sommer.