Rat: Mahlberg ärgert sich über Missachtung der Vorschriften von Hecken und Zäunen / Zwangsgeld droht

Mahlberg. Nach wie vor halten sich Eigentümer im neuen Baugebiet Lachenfeld ober und unter dem Kirchberg nicht an Vorschriften bezüglich der Höhe von Hecken und Zäunen, wie sich Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz in der Gemeinderatsitzung am Montag wiederholt ärgerte. Schützenhilfe in Sachen Einhaltung der Vorschriften hat er nun vom Landratsamt erhalten, aber auch damit ist er nicht ganz zufrieden.

Bereits 2018 war das Thema im Gemeinderat

Die Hecken waren in der Vergangenheit zu hoch oder zu nah an der Straße gesetzt, und statt derer sah man immer öfter die berühmten Doppelstabmatten mit durchgezogenen Kunststoffstreifen im Lachenfeld. Zuletzt war das Thema im Frühjahr 2018. Damals wurden nach einer langen Debatte die bis dahin geltenden Regeln zu Einfriedungen allgemein im Lachenfeld geändert.

So war es dann beispielsweise erlaubt, Zäune an Straßen statt der bis dahin zulässigen 0,8 Meter auf 1,25 Meter hochzusetzen, Doppelstabmatten mit Kunststoff waren laut mehrheitlichem Beschluss erlaubt. Mehrfach wurden die Grundstückseigentümer auf die neuen Regelungen hingewiesen. Mit Beschluss vom Frühjahr 2018 wurden sie aufgefordert, bis Ende Oktober des gleichen Jahres die Höhe von Zäunen und Hecken den neuen Vorgaben entsprechend anzupassen beziehungsweise zurückzubauen.

Vom Ziel eines durchgrünten Viertels und vor allem dem, dass die Eigentümer rückbauen, sieht sich Benz aber noch entfernt. Es herrsche nach wie vor "Wilder Westen, in dem jeder macht was er will", wie er am Montag sagte. Die Mühlen des Gesetzes mahlten langsam, zwischenzeitlich habe das Landratsamt als zuständige Baurechtbehörde im Neubaugebiet überprüft, ob sich die Eigentümer an die neuen Vorgaben gehalten haben. "Erst jetzt" beziehungsweise Ende Oktober dieses Jahrs habe das Landratsamt die betroffenen Eigentümer angeschrieben, die sich nicht an den Bebauungsplan halten.

In dem Zusammenhang beklagte der Rathauschef auch, dass die Eigentümer nicht genau informiert wurden, welche Vorschriften sie verletzt haben. Zudem wurden auch Grundstückseigentümer von benachbarten Altwohngebieten angeschrieben, dass sie die Regeln nicht einhalten, obwohl dies gar nicht Gegenstand der Prüfung und Beauftragung zur Kontrolle gewesen sei.

Leider werde vom Landratsamt nur darauf verwiesen, dass sich die irrtümlich Angeschriebenen an die Stadt Mahlberg wenden sollten. "So geht’s auch", kommentierte der Bürgermeister ironisch. Denn damit werde nicht nur für mehr Aufwand beim Bauamt gesorgt, sondern das führe auch zu Unmut in der Bürgerschaft, erzürnte er sich weiter.

Benz ärgerte sich vor allem über die, die sich nicht an die Vorschriften gehalten hatten. Denn diejenigen, die sich an Recht und Gesetz gehalten haben, seien die Dummen, wie er im Telefongespräch nach der Sitzung am Donnerstag dann sagte.

Die ganz Kecken, die sich nach wie vor auch nicht an die Frühjahr-2018-Regeln gehalten haben, hat das Landratsamt auf Ende Oktober dieses Jahres angeschrieben und ihnen eine Frist gesetzt. Bis Ende Januar kommenden Jahres müssen sie das, was nicht den Vorschriften entspricht, rückgebaut haben, wie Caroline Luschy von der Pressestelle des Offenburger Landratsamts auf Anfrage mitteilte.

Wer sich nicht an wiederholte Aufforderungen halte, dem könne auch Zwangsgeld angedroht und auferlegt werden. Sukzessive könne das Zwangsgeld auch erhöht werden. Und wenn das alles nichts bringe, könne das Offenburger Landratsamt dann eine Firma mit dem Rückbau auf dem Grundstück des betroffenen Eigentümers beauftragen – zahlen müsse der dem es auch gehört. Aber: "Das ist die Ultima Ratio", versicherte die Pressesprecherin abschließend.