Statt die Satzungsänderung zu blockieren, könnte es für Mahlberg einen weiteren

Statt die Satzungsänderung zu blockieren, könnte es für Mahlberg einen weiteren Weg geben, sein Mitspracherecht im DYN A5 zu erhalten, nämlich die 4:3-Stimmenmehrheit Ettenheims infrage zu stellen. Diese hatte der Zweckverbandspartner einst aufgrund des Verhältnisses bei der eingebrachten Fläche erhalten. Bekanntlich besteht das Verbandsgebiet aus drei Teilen: Rittmatten I, II und III. Allerdings sind bislang lediglich die ersten beiden Abschnitte erschlossen und (größtenteils) bebaut. Aufgrund der Querelen in den vergangenen Jahren spricht derzeit niemand davon, das Gebiet um die Fläche südlich von Rittmatten I und II zu erweitern. Und ohne Rittmatten III hat Mahlberg mehr Fläche eingebracht. Bedeutet: Ändert man die Satzung, könnte Mahlberg darauf bestehen, auch das Stimmenverhältnis anzupassen, mit der Folge, plötzlich nicht mehr unterlegen zu sein.