Die neuen Gebühren für Gräber auf dem Mahlberger Friedhof sorgen im Rat für reichlich Diskussionen. Foto: Decoux-Kone

Mahlberg. Nicht alle Gebühren, die Angehörige von Verstorbenen für deren Beerdigung auf dem Mahlberger Friedhof zahlen, decken die tatsächlichen Kosten ab. Nun machte die Verwaltung einen erneuten Vorstoß, dass die neuen Gebühren für Bestattung, Grabnutzung und die Nutzung der Aussegnungshalle die Kosten wenigstens zur Hälfte abdecken sollen. Wie im Ortschaftsrat vergangener Woche wurde der Vorstoß nun am Montag in einer Gemeinderatssitzung nach einer emotional geführten Debatte abgelehnt. Es bleibt bei 40 Prozent Kostendeckungsgrad.

Den Beschlussvorschlag schmetterten die Stadträte haushoch ab. Anlass für den Vorschlag der Verwaltung war, dass unter anderem Gebühren für die neue Bestattungsform Urnenbaumgräber kalkuliert werden mussten. Nun wollte Bürgermeister Dietmar Benz den Kostendeckungsgrad für die oben genannten Gebühren um zehn auf 50 Prozent erhöhen, um die Allgemeinheit zu entlasten. Wiederholt erinnerte er daran, dass der Steuerzahler letzten Endes für die nicht gedeckten Kosten einer Bestattung aufkommen müsse.

Bürgermeister kritisiert den Bauhof

Rolf Baum bemängelte, dass die Nutzung für ein Urnengrab in der Wand laut Vorschlag bis zu 700 Euro teurer werde, Jürgen Weber hielt 600 Euro mehr für ein einfaches Reihengrab für zu hoch. Irmgard Denk ging mit einem Vergleich auf die Kritik im Ortschaftsrat an den Urnenbaumgräbern ein. In den 5251 Euro Gebühren für ein Grab mit zwei Belegungen seien 2466 Euro für die Grabnutzung, 2642 Euro für die Grabpflege sowie 143 Euro für zwei Schilder enthalten. Dem stellte sie Gebühren für ein Urnenwahlgrab und andere Bestattungsformen entgegen, in denen weder Grabpflege noch Grabstein- oder Schild inklusive seien. Dies müsse man auch berücksichtigen, so ihr Fazit dazu.

Ulrike Kesselring verweigerte ihre Zustimmung zu den vorgeschlagenen 50 Prozent Kostendeckungsgrad mit dem Hinweis darauf, dass die Stadt beziehungsweise jeder Steuerzahler auch für Parks und Kitas zahle. Benz war insofern nicht einverstanden, weil er nicht alle Zuschüsse in einen Topf werfen wollte. Hitzig stritt er sich mit Thomas Schwarz über den Posten Bauhof. Der Aufwand für den Einsatz der Bauhofmitarbeiter und Geräte fand er entschieden zu hoch veranschlagt. Der Einsatz eines Laubbläsers, dessen Kauf 500 Euro gekostet hatte, werde mit zehn Euro pro Stunde veranschlagt. "Das schafft Gewinn", kritisierte er. Benz erinnerte daran, dass die Bauhofeinsätze zur Unterhaltung aufgelistet werden. Zudem sei der Friedhof an und für sich ohnehin sehr pflegeintensiv.

In der Auseinandersetzung sprang Andreas Ruder Thomas Schwarz zur Seite. Zum einen sagte er, es werde falsch gerechnet. Grundsätzlich war er für eine maßvolle Gebührenerhöhung, aber nicht auf 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten. Er begründete dies mit dem "ideellen Wert des Aushängeschilds Friedhof".

280 Euro Mehrkosten im Schnitt

Laut Einzelbeschlüssen bleibt es bei einer Kostendeckung von 40 Prozent für Gebühren auf Bestattung, Nutzung der Aussegnungshalle inklusive Leichenzelle und Grabnutzung. Im Schnitt betragen die allgemeinen Kostensteigerungen für die Grabnutzung 280 Euro beziehungsweise 25 Prozent und die Bestattungskosten 91 Euro beziehungsweise 20 Prozent. Die Nutzung der Aussegnungshalle (Trauerfeier und Nutzung der Leichenzelle) kostet künftig sogar weniger, nämlich durchschnittlich 21 Euro beziehungsweise 48 Prozent. Künftig werden laut weiterem Beschluss Gebühren zwischen 45 bis maximal 119 Euro für die Pflege vernachlässigter und vorzeitig aufgegebener Gräber (je nach Grabform und Grabart) erhoben. Die Verwaltungskosten werden weiterhin zu 100 Prozent in Rechnung gestellt.

Aktuell kostet die Grabnutzung für ein Doppelgrab (Erdbestattung) in Mahlberg 1854 Euro und für ein Einzelgrab (Erdbestattung) 1552 Euro. Künftig sind es 2388 Euro beziehungsweise 1952 Euro. Im Vergleich dazu kostet ein Doppelgrab in Kippenheim 2770 Euro Grabnutzungsgebühr, in Ettenheim 2130 Euro. Ein Einzelgrab kostet in Kippenheim 2320 Euro und in Ettenheim 2120 Euro Grabnutzungsgebühr.