Vor dem Amtsgericht in Emmendingen wird wegen einer möglichen Vergewaltigung verhandelt. Foto: wa

Mahlberger soll Frau eines Freundes missbraucht haben. Ehemann erscheint nicht zum Termin

Emmendingen/Mahlberg - Das Emmendinger Amtsgericht hat eine Entscheidung über eine mögliche Vergewaltigung in Mahlberg vertagt. Grund: Ein wichtiger Zeuge für den Fall war zum Verhandlungstermin nicht erschienen.

Dem Angeklagten, 1967 in Nigeria geboren und nun in Mahlberg lebend, wirft die Staatsanwaltschaft vor, die Ehefrau eines Freundes zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Das soll im Dezember 2015 in der Wohnung des Angeklagten geschehen sein.

Die Frau war zuvor nach einem Ehestreit andernorts geflüchtet. Weil ihre Freundin keine Zeit hatte, landete die Frau dann bei dem Angeklagten, der sie erklärtermaßen nur für eine Nacht aufnehmen wollte. Bis dahin war die Beweisaufnahme noch klar. Doch dann unterschieden sich die Aussagen deutlich.

Der Angeklagte will nach dem gemeinsamen Konsum einiger alkoholischer Getränke der Frau einen Schlafplatz auf einem Sofa zugewiesen haben. Am nächsten Morgen, als er zur Arbeit musste, sei sie dann nicht mehr da gewesen. Dazwischen sei nichts passiert. Die Frau hingegen brachte als Nebenklägerin vor, ihr Gastgeber habe sie nächtens, nachdem sie schon einschlafend allein auf dem Sofa lag, mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Sie sei deshalb anschließend gegen Mitternacht noch zu ihrer Freundin weiter gefahren. Diese sagte als Zeugin aus, dass die Frau völlig aufgelöst bei ihr angekommen sei, ihr jedoch nur berichtete, dass der Angeklagte zuvor "mehr von ihr gewollt" habe. Genaueres habe sie darüber nicht erzählt. Das eventuell auch, weil der Ehemann nichts von der ungeplanten Übernachtung bei dessen Freund mitbekommen sollte.

Die in Villingen-Schwenningen lebende Frau hatte erst ein Jahr später Strafanzeige gestellt, wegen Nötigung, mit Gewalt sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen zu haben. Ihre Anzeige erfolgte erst nach einem vorangegangenen Streit mit dem Ehemann über einen gebeichteten späteren Seitensprung mit einem anderen Mann. Der Gatte habe dann mit Vehemenz auf einer Anzeige bestanden.

Angeklagter wittert Falschaussage

Der in Trennung lebende Ehemann erschien jedoch trotz Ladung nicht zum Verhandlungstermin. Die hätte ansonsten mit seiner Aussage vermutlich abgeschlossen werden können. Doch so blieben dem Emmendinger Schöffengericht noch Fragen offen, just über die Rolle des Ehemanns in dem Fall. Der, hatte der Angeklagte zuvor gemutmaßt, habe seine Frau loswerden wollen und sie deshalb unter Druck gesetzt, für ein von ihm angestrebtes Scheidungsverfahren falsche Anschuldigungen zu erheben.

Info: Am 10. April geht's weiter

Das Schöffengericht entschied, sich ohne die Aussage des Noch-Ehemanns der Nebenklägerin kein ausreichendes Bild über die Gesamtumstände machen zu können. Die Beweislage ist bislang bei konträren Darstellungen und – angesichts der vergangenen Zeit – fehlender klarer Indizien möglicherweise zweifelhaft. Deshalb wird am 10. April weiter verhandelt, in der Hoffnung, dass dazu dann auch der Ehemann als Zeuge wirklich erscheint.