Sollte die B 3 zwischen Altdorf und Mahlberg saniert werden, will Mahlbergs Bürgermeister dort Flüsterasphalt haben. Foto: dec

Lärmaktionsplan: Mahlbergs Bürgermeister will seiner Forderung für die B 3-Sanierung Nachdruck verleihen

Mahlberg - Auf der B 3 zwischen Altdorf und Mahlberg soll der Fahrbahnbelag erneuert werden. Mahlbergs Bürgermeister Dietmar Benz will sich dafür einsetzen, dass dafür lärmmindernder Asphalt verwendet wird – und das eventuell auch einklagen.

Rahmen des Sanierungsprogramms

Im Zuge der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt will Ettenheim auf die Einbringung eines sogenannten "Flüsterasphalts" auf den viel befahrenen Straßen der L 103 sowie der Bundesstraße in Altdorf drängen. Auch die Stadt Mahlberg fordert in der Fortschreibung ihres Lärmaktionsplans von 2012 vom Regierungspräsidium Freiburg (RP) und vom Landratsamt, dass lärmmindernder Asphalt verwendet wird, wenn auf der B 3 und der Kreisstraße der Fahrbahnbelag erneuert wird.

Die Erneuerung des Belags auf der Kreisstraße im Bereich der Ortsdurchfahrten ist noch gut einige Jahre in die Ferne gerückt, weil in Mahlberg zunächst noch Vorhaben aus dem Generalentwässerungsplan und in Orschweier die Stadtsanierung anstehen.

In Orschweier eröffnet sich die Chance, dass dort die Hauptstraße im Rahmen des Sanierungsprogramms umgebaut wird. Teile der B 3 sind nun allerdings im Programm 2021 zum Erhalt und Sanierung des Straßennetzes des Landes. Gelistet ist auch ein 3,4 Kilometer langer Abschnitt der B 3 zwischen Altdorf und Mahlberg, auf dem der Belag erneuert werden soll. Und wenn’s nach Bürgermeister Benz geht, soll dafür der sogenannte Flüsterasphalt verwendet werden.

Wann und ob auf Mahlberger Gemarkung saniert wird, darüber hat Benz vom Präsidium noch keine Auskunft erhalten. Auf jeden Fall will er den Flüsterasphalt "fordern wenn’s auch auf unserer Gemarkung passiert". Und im schlechtesten Fall müsse man überlegen, wie man der Forderung Nachdruck verleihen könne.

Das unausgesprochene Wort Klage griff dann Andreas Ruder auf, was der Beginn einer kurzen Debatte in der Mahlberger Gemeinderatssitzung am Montag war. Im Hintergrund stand die verlorene Klage zur Forderung für das besonders überwachte Gleis auf Orschweierer Gemarkung, die die Stadt vor Jahren gegen die Bahn führte. Anbetrachts dessen zweifelte Ruder mit markigen Worten die Durchsetzungskraft einer erneuten Klage an.

Benz sah das anders. Die Gesetzeslage habe sich geändert, "es nicht mehr so einfach etwas abzulehnen". Das Mannheimer Verwaltungsgericht habe Mahlbergs Klage nicht wegen der Sache an sich abgewiesen, sondern weil die Bahn nicht als Träger öffentlicher Belange betrachtet wurde. Zudem sei nach der Klage Mahlbergs der Punkt Bahnlärm allgemein aus den Lärmaktionsplänen herausgenommen worden.

Das war wieder ein Stichwort für Ruder, der den Gestaltungsspielraum der Kommunen und die Schlagkraft eines Lärmaktionsplans generell anzweifelte. Mit Blick auf anstehende Projekte wie dem Neubau der Kreisstraße, dem ertüchtigten Gleis im Bereich Orschweier oder dem Ausbau der Rheintalbahn parallel zur Autobahn sah er ein äußerst schlechtes Kosten-Nutzungsverhältnis, zumal diese Vorhaben nicht Thema in der Fortschreibung seien.

Der ursprüngliche Plan 2012 habe eine sechsstellige Summe gekostet, die Fortschreibung jetzt 21  000 Euro. Im Ergebnis hab man dann "ein bisschen Temporeduzierung wegen Lärm"; bei der Abstimmung enthielt sich Ruder dann seiner Stimme. Vorher hatte ihn Benz daran erinnert, dass die Stadt rein schon von Gesetzes wegen den Lärmaktionsplan fortschreiben müsse – "wir wurden angemahnt".

Wie geht's weiter?

Beim Flüsterasphalt auf der B 3 will Dietmar Benz am Ball bleiben, wie er im Gemeinderat und tags darauf noch einmal auf Nachfrage der Pressevertreterin bestätigte. Im Brief ans Regierungspräsidium geht es nicht nur um die Frage nach konkreter Lagebezeichnung des 3,4 Kilometer langen Abschnitts zwischen Altdorf und Mahlberg, dort hat Benz auch auf den Lärmaktionsplan samt Umsetzung hingewiesen.

Er geht davon aus, dass Diskussionen folgen: "Schauen wir was dabei herauskommt." Sollte das Ergebnis negativ für die Stadt ausfallen, wird er dann den Klageweg beschreiten? Den Gedanken mochte er auf Nachfrage am Dienstag nach der Sitzung nicht fallen lassen: "Es ist eine Überlegung."