Im Nebel sind die Arbeiten zum neuen Mahlberger Hochwasserbehälter diese Woche losgegangen. Foto: Decoux-Kone

Versorgung: Firma Pontiggia schafft Zufahrt / Gebühr für Schmutzwasser wird fällig

Mahlberg - Die ersten Arbeiten für den neuen Mahlberger Hochbehälter haben begonnen. Mitte der Woche war die Firma Pontiggia an der Zufahrt zum Behälter dran.

Vergangene Woche hatten Mahlberg und Kippenheim ihre gemeinsame Zusammenarbeit vertraglich fixiert. Dabei ging es um die beschlossene Zusammenarbeit beider Kommunen. Unserer Redaktion sind dabei leider ein paar Fehler unterlaufen.

Richtig ist: In Mahlberg sollen Leitungen für die Notwasserversorgung Kippenheims gezogen und eine Abwasserleitung vom neuen Hochbehälter ans Kippenheimer Abwassernetz gelegt werden.

Zuvor stand der sanierungsbedürftige Hochbehälter in der Diskussion, ob er saniert oder neu gebaut werden sollte. Der Gemeinderat hatte sich für einen Neubau entschieden.

Gemeinde Kippenheim muss ein Entgelt für Wasserbezug bezahlen

Der bereits existierende Hochbehälter ist nach wie vor in Betrieb und in keinem Fall marode, stellte Benz klar. Dieser soll erst dann außer Betrieb gesetzt werden, nachdem der neue fertig gebaut ist.

Für die sehr überschaubaren Reinigungsabwassermengen des Hochbehälters werde Mahlberg für die Einleitung des Schmutzwassers in das Ortsnetz von Kippenheim eine Gebühr und Kippenheim für den Wasserbezug ein Entgelt bezahlen.

Laut Benz gibt es keine direkte Verbindung vom Hochbehälter über eine Leitung in das Ortsnetz Kippenheims. Vielmehr setze die Stadt im Bereich "Schiffengass" einen Überflurhydranten, von wo aus die Gemeinde Kippenheim im Notfall mit einer Schlauchleitung anschließen kann. Auf der einen Seite wird eine Schmutzwasserleitung und auf der anderen Seite eine Wasserversorgungsleitung gelegt.

Außerdem habe sich der Bürgermeister nicht geärgert, als bisheriger Kunde dem Wasserversorgungsverband nicht beitreten zu dürfen. Vielmehr sei er verärgert gewesen, dass der Rat vor mehr als 20 Jahren dem Vorschlag der Verwaltung, dem damals in Gründung befindlichen Wasserversorgungsverband nicht gleich als Mitglied beizutreten, nicht gefolgt ist. Ein Antrag auf Mitgliedschaft sei inzwischen eingereicht.