Lahr - Um einen Stau zu entgehen, hat ein 30-Jähriger versucht, auf der B415 zu wenden. Dabei stieß er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Nun erwartet ihn eine Geldstrafe.

Die Situation

Ein Freitagabend im Oktober, gegen 17.30 Uhr. Auf der B 415 aus Lahr kommend Richtung Autobahn stehen die Autos. Nichts geht mehr. Ein 30-Jähriger will wenden und stößt dabei mit einen anderen Auto zusammen.

Verletzt wurde glücklicherweise niemand, an den beiden Fahrzeugen entstand jedoch ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Dieser Unfall ereignete sich Mitte Oktober 2019. Am Mittwochvormittag wurde der Fall nun vor dem Lahrer Amtsgericht verhandelt.

Mehrere andere Fahrer wendeten ebenfalls

"In seinen ganzen Leben hat mein Mandant noch nie etwas falsch gemacht", begann der Kehler Rechtsanwalt Joachim Lederer seine Ansprache an den Vorsitzenden. Auch sei er nicht von sich aus auf die Idee gekommen, zu wenden: Acht oder neun Fahrzeuge hätten bereits vor ihm gewendet und die Fahrspur gewechselt. Dies lässt der Beschuldigte durch seinen Verteidiger verkünden. Er selbst spricht schlecht deutsch und gibt in der Verhandlung nur kurze Antworten.

"Mein Mandant dachte, man muss die Fahrbahn freimachen", so Lederle: Wenn alle vor ihm umdrehen, musste er davon ausgehen, dass es richtig sei. Zudem sei auf der anderen Spur zu dieser Zeite auch niemand entgegengekommen. Zuvor habe er etwa eine halbe Stunde im Stau gewartet.

Auch den später aussagenden Polizeibeamten seien Autofahrer aufgefallen, die bereits vor dem Beschuldigten gewendet hatten. "Wir haben sie dann zur Sau gemacht", äußerte sich der Beamte vor Gericht. Von den Beschuldigten und den Geschädigten nahm die Polizei Personalien auf – unter der Annahme, dass es sich bei dieser Stelle um eine Bundesstraße handle.

Polizisten fällt Fehler erst später auf

Erst später fiel auf, dass es sich bei diesen Abschnitt um eine Kraftfahrstraße handelt – Verstöße werden hier anders geahndet. Nun musste das Vergehen neu beurteilt werden.

Geschwindigkeit des Fahrers unklar

Unklar blieb jedoch, wie schnell der Geschädigte, der in den Wagen des Angeklagten hineinfuhr, unterwegs gewesen war. Der Mann selbst war aufgrund eines anderen Termins nicht vor Gericht erscheinen. An der Unfallstelle liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 100 Kilometern pro Stunde.

Tim Richter, der als Vorsitzender die Strafprozesse am Amtsgericht leitet, nahm aber an, dass er deutlich langsamer unterwegs gewesen sei. Als Grund dafür sieht er die Tatsache an, dass die Airbags nicht ausgelöst hatten. Außerdem: "Die Schäden an den Fahrzeugen sprechen dafür, dass er deutlich unter 100 Stundenkilometer gefahren ist."

So lautete das Urteil des Amtsgerichts Offenburg

Das Amtsgericht Offenburg zog aus dem folgenreichen Wendemanöver schnell Konsequenzen: Die Fahrerlaubnis des Verursachers wurde für drei Monate eingezogen. Nun lag es am Amtsgericht Lahr, über das weitere Verfahren und die Höhe des Bußgelds zu entscheiden.

Kritik an der Polizei

Rechtsanwalt Lederer übte dabei Kritik an der Arbeit der Polizei. Denn: Hätte die Polizei vorher festgestellt, dass es eine Kraftstraße ist, hätten auch die anderen Autofahrer, die gewendet hatten, belangt werden müssen. "Nun picken sie sich einen raus. Mein Mandant hat genug bezahlt. Er hat jetzt ein kaputtes Auto und hatte drei Monate keinen Führerschein", so Lederer.

Letztlich einigten sich Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalt auf eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro. Seinen Führerschein hat der Angeklagte vom Vorsitzenden zurückbekommen.

Info: Wie kam es zum Stau?

Für Verwirrung sorgte   der Satz  des Angeklagten, dass es sich aufgrund eines Unfalls auf der B 415 gestaut hatte. Laut eines Polizisten, der später aussagte, hatte es zu diesem Zeitpunkt keinen Unfall gegeben. Vermutlich habe sich baustellenbedingt ein Rückstau gebildet. Die Polizei sei erst später gerufen worden.