Einem 66-jährigen Mann wird vorgeworfen, seine Lebensgefährtin bei einem Streit so gewürgt zu haben, dass sie in der Folge der Auseinandersetzung starb. Foto: Achnitz (Archivfoto)

66-Jähriger muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Landgericht verantworten.

Offenburg - Ein 66-jähriger Mann muss sich ab Dienstag, 15. Juni, vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Ihm wird Körperverletzung mit Todesfolge und sogenannter Computerbetrug – unrechtmäßiges Geldabheben – in 25 Fällen vorgeworfen, teilt das Landgericht mit.

Hinter Anklage steht grausige Vorgeschichte

Hinter der Anklage steht eine grausige Vorgeschichte. Ende Oktober haben Polizeibeamte in einem Haus im Offenburger Teilort Zunsweier die Leiche einer 71-jährigen Frau aufgefunden – sie war verpackt in einem Plastiksack. Dem vorausgegangen waren Meldungen von besorgten Nachbarn bei der Polizei, weil die Frau seit mehreren Wochen nicht gesehen worden war und ihr Lebensgefährte widersprüchliche Angaben zu ihrem Aufenthaltsort gemacht habe.

Der nun angeklagte Lebensgefährte soll mit seiner Frau Mitte August 2020 in Streit geraten sein. Es sei zu gegenseitigen körperlichen Übergriffen gekommen, bei denen der körperlich überlegene Angeklagte die Geschädigte gewürgt habe. In der Folge soll die 71-Jährige entweder das Bewusstsein verloren haben oder gestolpert sein. Sie soll dann mit dem Kopf auf den Boden aufgeschlagen und entweder an der Folge der Bewusstlosigkeit oder des Sturzes gestorben sein.

Genaue Todesursache nicht feststellbar

Aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungszustandes konnte die genaue Todesursache durch die Rechtsmedizin nicht festgestellt werden. Die Anklageschrift geht jedoch davon aus, dass der Tod der Geschädigten für den Angeklagten, als Folge von dessen Handlung, vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre. Der 66-Jährige habe niemanden vom Tod der Geschädigten informiert, sondern ihren Leichnam eingepackt und in der Wohnung aufbewahrt haben.

Er berichtete gegenüber der Polizei von der körperlichen Auseinandersetzung, wobei es für ihn ungewollt zu den tödlichen Verletzungen gekommen sei. In der Folgezeit soll der Angeklagte zudem mehrfach Geld an verschiedenen Geldautomaten mit der EC-Karte des ehemaligen Lebensgefährten der Geschädigten abgehoben und so einen Betrag in Höhe von rund 18 000 Euro erlangt haben.

Hauptverhandlung auf fünf Tage angesetzt

Nach den Angaben des Angeklagten und den Erkenntnissen der Rechtsmedizin könne somit laut Staatsanwaltschaft nach derzeitigem Stand nicht sicher nachgewiesen werden, dass der Angeklagte die Verstorbene töten wollte oder ihren Tod zumindest billigend in Kauf genommen hat. Die Hauptverhandlung ist bislang auf fünf Tage angesetzt. An den ersten beiden Verhandlungsterminen werden polizeiliche Zeugen sowie Nachbarn vernommen. Die Kammer hat eine psychiatrische Sachverständige sowie eine Sachverständige der Rechtsmedizin hinzugezogen, deren Gutachten im Anschluss gehört werden.