Thomas Seitz bei einer Rede im Bundestag. Bevor er Abgeordneter wurde, war er Staatsanwalt – in diesem Beruf darf er nun laut Richterspruch nie mehr arbeiten. Foto: Gateau

Lahr - Es steht endgültig fest: Thomas Seitz verliert seinen Beamtenstatus und darf nie mehr als Staatsanwalt arbeiten. Denn der AfD-Mann hat in dem jahrelangen Rechtsstreit mit dem Land aufgegeben. Das Urteil kommt ihn teuer zu stehen.

Seitz stolpert über umstrittene Äußerungen, die er im Internet veröffentlicht hatte. Durch die Entscheidung des Dienstgerichtshofs verliert er nun seine Pensionsansprüche als Beamter. Er wird rückwirkend in der Rentenversicherung nachversichert – der Unterschied ist enorm.

Warum hat Seitz den Rechtsstreit beendet?

Gegen das Urteil des Dienstgerichtshofs für Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart, das Ende Juni ergangen ist, war keine Revision möglich. Doch Seitz hätte trotzdem weiterkämpfen können, mit einer Nichtzulassungs-Beschwerde, so der Fachausdruck: Er hätte juristisch dagegen vorgehen können, dass er keine Revision einlegen darf. Doch davon habe er nun abgesehen, meint er im Gespräch. Denn er glaube nicht mehr daran, dass eine höhere Instanz zu seinen Gunsten entscheiden wird. Dabei erhebt er schwere Vorwürfe: An ihm solle "ein Exempel statuiert" werden; sein ganzer Fall sei ein Beispiel für "Gesinnungsjustiz par excellence".

Wie hoch ist der finanzielle Schaden für ihn?

Den Verlust bei seinen Ruhestandsbezügen beziffert Seitz beim Gespräch in der LZ-Redaktion auf "monatlich mindestens 2000 Euro".

Wie geht es jetzt für Seitz weiter?

Der 53-Jährige kandidiert für den Bundestag, doch es ist offen, ob er den Einzug ins Parlament erneut schaffen wird. Seitz ist Nummer neun auf der AfD-Landesliste – das ist kein sicheres Ruhekissen. Bei der Wahl vor vier Jahren gelang zwar den ersten elf Kandidaten auf der AfD-Landesliste der Einzug ins Parlament, doch wie viele es diesmal sein werden, ist völlig ungewiss. Zumal es nicht nur davon abhängt, wie die Partei in Baden-Württemberg bei der Wahl abschneidet. Es spielt nämlich auch eine Rolle, wie groß der Bundestag wird und wie viele Überhangmandate es in anderen Bundesländern gibt. Seitz selbst bezeichnet seinen Wiedereinzug in den Bundestag als "wacklig". Aber was macht er, wenn’s schiefgeht, zumal ihm nun die Rückkehr in den Staatsdienst versperrt ist? Er werde eine Zulassung als Anwalt beantragen, um im erlernten Beruf zu arbeiten, so seine Antwort. Schwierigkeiten, die Zulassung zu erhalten, erwarte er nicht, da ihm Verletzungen der Beamtenpflicht, aber keine Rechtsverstöße vorgeworfen worden seien. Vor vier Jahren stand Seitz übrigens auf Platz fünf der AfD-Landesliste für die Bundestagswahl.

Was wurde ihm vorgeworfen?

Die Disziplinarklage gegen ihn hatte das Justizministerium Baden-Württemberg geführt, das ihn wegen "rassistischer Gesinnung" und mangelnder Neutralität aus dem Beamtenverhältnis entfernen wollte. Es ging, wie bereits mehrfach berichtet, um Beiträge, die Seitz zwischen 2015 und 2017 auf Facebook und auf seiner Homepage gepostet hatte. Begriffe wie "Invasion" im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Bilder von einem Koran in einer Toilettenschüssel würden die Pflicht zur politischen Mäßigung und Unparteilichkeit eines Beamten verletzen, hatten Seitz’ Richter festgestellt. Er hatte vor Gericht dagegengehalten, dass auch Beamte das Recht hätten, sich politisch zu betätigen und auch drastisch zu äußern.

Bereut er seine Äußerungen?

Beim Gespräch in der Redaktion der Laher Zeitung wirkt Seitz mit sich im Reinen. Die Äußerungen, die ihn seinen Status und die Pension als Beamter gekostet haben, bereue er nicht, sagt er. Auf die Frage, was er am Ende des jahrelangen Rechtsstreits empfinde, antwortet er: "Erleichterung, dass ich diesem Regime nicht mehr diene."

Info

"Vertrauen endgültig zerstört"

Laut den Stuttgarter Richtern hat Seitz "mehrfach und kontinuierlich beamtenrechtliche Kernpflichten, insbesondere die Pflichten zur Verfassungstreue sowie zu Neutralität und Mäßigung, durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen im Internet im Zusammenhang mit seinem Wahlkampf in schwerer Weise verletzt und dadurch das Vertrauen des Landes als Dienstherrn und das Vertrauen der Allgemeinheit in seine pflichtgemäße Amtsführung vollständig und endgültig zerstört".