Gericht: Zweiter Verhandlungstag bringt Erkenntnisse zum Tathergang / Aussagen stimmen überein

Von Veit Krämer

Lahr/Offenburg. Vor dem Landgericht Offenburg ist gestern der Prozess gegen drei Männer fortgesetzt worden, die im November eine Spielothek in Lahr ausgeraubt haben sollen. Neben dem Spielhallenbetreiber äußerten sich vier weitere Zeugen zum Überfall und zu den Tätern.

Die Tat selbst hatten die Angeklagten aus Lahr und Haslach bereits beim Prozessauftakt eingeräumt. Bei ihren Aussagen hatten sie allerdings Erinnerungslücken geltend gemacht. So wollten sie sich etwa nicht an die Waffen erinnern können, mit denen sie ihre Opfer bedroht hatten.

Dagegen sagten nun alle Zeugen aus, dass einer der maskierten Männer ein Messer gehabt habe, ein anderer eine kleine schwarze Pistole. Nur einer der Zeugen habe erkannt, dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelte.

Der Täter mit dem Messer habe mit der Waffe herumgefuchtelt und sich "hysterisch" verhalten, sagte ein Spielhallengast aus. Der Spielothekenbetreiber gab an, der Mann habe mit dem Messergriff auf die Theke geschlagen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Welcher der drei zuvor "Überfall, mach die Kassen auf" gerufen hatte, konnte er nicht mehr sagen. Untereinander hätten die Täter russisch gesprochen.

Der dritte Räuber, so die übereinstimmenden Aussagen, sei unbewaffnet, aber deutlich größer als seine Komplizen gewesen. Einig waren sich die Zeugen auch darin, dass dieser betrunken oder anderweitig berauscht gewesen sein müsse. Beim Ausräumen der Kasse habe der Mann mehrfach versucht, das Geld in seine verschlossene Jackentasche zu stecken.

Gleich mehrere Zeugen berichteten zudem, einzelne Täter trotz ihrer Masken erkannt zu haben. Sowohl der Spielhallenbetreiber als auch ein Stammgast waren sich demnach schon während der Tat sicher, den Unbewaffneten an seiner Statur identifiziert zu haben. Eine weitere Zeugin, die vor Gericht allerdings nicht anwesend war, erkannte in einem der Täter laut Vernehmungsprotokoll der Polizei einen langjährigen Bekannten – unter anderem an seiner Stimme. So habe sie den Beamten sogar den Namen des Betreffenden mitteilen können. Auch seine beiden Komplizen seien erst wenige Tage zuvor neben ihr in der Spielothek gesessen. Einen von ihnen habe sie an seinem Gang und seinen auffälligen Augenbrauen erkannt. Darüber hinaus gab sie zu Protokoll, die drei Männer einige Stunden vor der Tat unmaskiert gesehen zu haben.

Bislang ungeklärt ist die Höhe der Beute. Während der Geschädigte angab, es seien knapp 2000 Euro geraubt worden, hatten die Täter ausgesagt, weniger als 500 Euro erbeutet zu haben. Unabhängig davon drohen den Angeklagten im Fall einer Verurteilung Haftstrafen zwischen fünf und 15 Jahren.