Die Spielothek in der Güterhallenstraße war ein Ziel von Räubern. In der Stadt wurden weitere Spielcasinos und Wettbüros überfallen. Drei Fälle werden jetzt vor dem Landgericht Offenburg verhandelt. Foto: Archiv - Lübke

Justiz: Zwei Angeklagte müssen sich wegen Überfällen auf Spielotheken in Lahr verantworten

Lahr/Offenburg - Zwei Angeklagte müssen sich vor dem Landgericht wegen Überfällen auf Spielotheken in Lahr verantworten. Die Serie von Raubüberfällen hatte die Polizei in Atem gehalten.

Schwere räuberische Erpressung und sexuelle Nötigung

Die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab Donnerstag, 28. Mai, über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen zwei Angeklagte. Sie müssen sich wegen gemeinschaftlicher besonders schwerer räuberischer Erpressung in drei Fällen verantworten, der Angeklagte A. außerdem wegen sexueller Nötigung.

Laut Anklageschrift sollen die beiden Angeklagten aufgrund gemeinsamen Entschlusses am 20. Oktober, am 23. November und am 8. Dezember Wettbüros und Spielkasinos in Lahr unter dem Einsatz einer Schreckschusspistole überfallen haben. Dabei sollen sie insgesamt Bargeld in Höhe von rund 18 500 Euro erbeutet haben. Der Angeklagte A. soll laut Anklageschrift die Örtlichkeiten jeweils allein betreten, die Angestellten mit einer Pistole zur Herausgabe von Bargeld gebracht und einmal selbst in die Kasse gegriffen haben.

Der Mitangeklagte S. habe sich am 20. Oktober 2019 als vermeintlicher Gast bereits in der Örtlichkeit befunden. Bei den weiteren Überfällen habe er in Telefonkontakt mit A. gestanden.

Mitarbeiterin mit Pistole in der Hand genötigt 

Am 8. Dezember soll der Angeklagte A. bei Betreten der Spielhalle die anwesende Mitarbeiterin dazu gebracht haben, die Eingangstür zu verschließen und die Rollläden herunter zu lassen. An jenem Tag soll er selbst in die Kasse gegriffen haben. Ein Versuch, den Wechselgeldautomaten mit Stemmeisen und Axt zu öffnen, sei gescheitert. Bevor der Angeklagte den Ort verlassen habe, soll er die Mitarbeiterin durch die Kleidung an intimen Körperstellen berührt haben. Dabei habe er weiter die Pistole in der Hand gehalten. Die Geschädigte habe sich jedoch zur Wehr gesetzt, weshalb der Angeklagte von ihr abgelassen habe.

Die Kammer hat für das Verfahren drei Hauptverhandlungstage anberaumt. Die Angeklagten räumen die Taten insoweit ein, schildern bislang ihren jeweiligen Tatbeitrag jedoch verschieden.

Das Verfahren beginnt am Donnerstag, 28. Mai, mit den Einlassungen der beiden Angeklagten. Im Laufe des Morgens werden die Mitarbeiter der Spielcasinos und Wettbüros vernommen. Im Anschluss sowie im Fortsetzungstermin werden die ermittelnden Polizeibeamten gehört.

Info: Strafmaß

Laut Strafgesetzbuch wird jemand, der eine räuberische Erpressung begeht, "gleich einem Räuber" bestraft. Den Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Für sexuelle Nötigung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor.