Die Marktstraße in Lahr war am Mittwochmittag teilweise menschenleer. Viele Geschäfte dürfen in der Corona-Krise nicht mehr öffnen.Fotos: Lübke Foto: Lahrer Zeitung

Corona: Wirtschaftsthemen, neue Kontaktregeln und Prävention bewegen die Bürger / Stadt beantwortet die häufigsten Fragen

Ob Geschäftsinhaber, Elternteil oder Berufspendler: Die Corona-Krise trifft jeden. Wie verhalte ich mich jetzt richtig in der Öffentlichkeit? Wie schütze ich mich vor der Krankheit? Die Stadt Lahr beantwortet die drängendsten Fragen der Bürger.

Lahr (red/lüb). Die Einschränkungen im öffentlichen Leben werden aufgrund der Corona-Krise immer drastischer. Aktuell sind Treffen von mehr als zwei Personen, solange diese nicht zum Familienkreis gehören, in Lahr verboten. Viele Unternehmer bewegt zudem die Frage, wie sie wirtschaftliche Hilfe in der Krise bekommen können. Zu diesen und weiteren Themen nimmt die Stadt Lahr auf ihrer Internetseite Stellung.

Wo finde ich staatliche Unterstützung für mein Unternehmen?

Das Bundeswirtschaftsministerium hat unter Telefon 030/1 86 15 15 15 eine Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eingerichtet. Auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums ist zudem ein Dossier mit Informationen zu Wirtschaftsthemen wie Kurzarbeitergeld, Liquiditätshilfen, Steuerstundung und Exportkreditgarantien zu finden.

Wo kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?

Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur Offenburg informiert, dass für Rückfragen zur konkreten Beantragung oder Beratung im Einzelfall von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr der Arbeitgeber-Service zur Verfügung steht, der unter Telefon 0800/4 55 55 20 oder per E-Mail an Offenburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de zu erreichen ist.

Welche Ausnahmeregelung gilt bei den Arbeitszeiten?

Für systemrelevante Tätigkeiten, wie zum Beispiel in der Lebensmittelbranche oder bei der medizinischen Versorgung, gelten laut dem Landeswirtschaftsministerium derzeit Ausnahmeregelungen. So dürfen Supermärkte auch an Feier- und Sonntagen öffnen und die zulässige Höchstarbeitszeit darf auf zwölf Stunden verlängert werden. Die Ausnahmeregelung gilt laut dem Ministerium bis zum 30. Juni diesen Jahres.

Wie bekomme ich einen Kredit für mein Unternehmen?

Für einen erleichterten Zugang zu Krediten hat die KfW Bank ein Sonderprogramm angekündigt. Unternehmen, die bereits mehr als fünf Jahre am Markt sind oder jüngere Unternehmen erhalten dort bereits Informationen zu möglichen Krediten. Zudem ist für mögliche Fragen der Unternehmer eine Corona-Hotline unter Telefon 0800/4 02 00 88 erreichbar.

Gibt es Einschränkungen für Fahrten nach Frankreich und in die Schweiz?

Es wurden Grenzkontrollen nach Frankreich und die Schweiz eingeführt. Fahrten sind nur noch eingeschränkt möglich. Die Bundespolizei hat unter der Rufnummer 07031/21 28 44 45 ein Bürgertelefon eingerichtet. Berufspendler brauchen einen Berechtigungsschein. Dieser kann online bei der Bundespolizei abgerufen werden. Bereits ausgestellte Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2020. Danach muss zwingend auf die neue bundeseinheitliche Bescheinigung umgestellt werden.

Gibt es Einschränkungen im Alltag?

Ab dem 21. März besteht ein Verweilungsverbot von mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Straßenraum. Im Übrigen gibt es ein Versammlungsverbot. Ausnahmen sind zugelassen. Öffentliche Veranstaltungen sind untersagt. Öffentliche Einrichtungen, die Spielplätze, Sportfreianlagen und auch der Stadtpark sind geschlossen. Es wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Sozialkontakte sind zu vermeiden. Dies gilt vor allem auch bei Risikogruppen und älteren Menschen.

Gibt es weitere Informationen, wenn die Gefahr größer wird?

Die Stadt Lahr versichert, dass die Befölkerung lückenlos informiert wird, sollte eine größere Gefahrenlage eintreten. Informationen werden über die Internetseite der Stadt, Facebook und Twitter verbreitet.

Wie erreiche ich die städtischen Ansprechpartner im Rathaus?

Da die Rathäuser seit dem 17. März geschlossen sind, sind die Mitarbeiter nicht vor Ort zu sprechen, aber telefonisch und per E-Mail weiterhin zu erreichen. In Einzelfällen können auch Termine vereinbart werden.

Sind Gaststätten geöffnet?

Grundsätzlich müssen bis einschließlich zum 19. April alle Gaststätten schließen. Dies gilt auch für Cafes, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen. Ein Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten ist aber möglich.

Sind die Geschäfte noch offen?

Verkaufsstellen des Einzelhandels sind geschlossen. Ausgenommen davon sind der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Bäckereien, Metzgereien, Hofläden, mit Ausnahme von reinen Wein- und Spirituosenhandlungen, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste einschließlich des Online-Handels, Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Raiffeisen-, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Optiker und Akustiker sind ebenfalls geöffnet, ebenso die medizinische Fußpflege. Auch der Wochenmarkt ist offen. Zudem sind Werkstätten weiterhin geöffnet aber der angegliederte Verkauf ist untersagt.

Sind noch Übernachtungen in Hotels möglich?

Gewerbliche Übernachtungsangebote dürfen nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Auch der Wohnmobilstellplatz in Lahr ist geschlossen.

Sind Kirchen, Synagogen und Moscheen geöffnet?

Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind untersagt.

Bin ich an Corona erkrankt?

Neben dem Coronavirus kursiert auch die übliche Grippewelle. Das Auftreten von Husten heißt deshalb nicht zwingend, dass man sich mit dem Coronavirus infiziert haben muss. In dem Fall sollte deshalb mit dem Hausarzt telefonisch Kontakt aufgenommen werden oder sich an die Hotline 11 61 17 gewendet werden. Schon vorab sollte man sich überlegen, ob man in einem Risikogebiet war oder mit Personen in Kontakt stand, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Diese Informationen sollten an den Arzt weitergeben werden. Von dort wird dann entschieden, ob ein Test erfolgen soll. Man sollte auf gar keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Arzt bei Symptomen die Arztpraxis aufsuchen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Grippe habe?

An den Hausarzt, an das Gesundheitsamt unter Telefon 0781/8 05 96 95 oder die Hotline 11 61 17. "Bitte seien Sie geduldig. Die Telefonnummern können auch über eine längere Zeit besetzt sein. Probieren Sie es bitte immer wieder", schreibt die Stadt Lahr. Es gelte, nicht in Panik zu verfallen. Auch wenn man als Betroffener nicht umgehend getestet werden könne, ändere dies nichts am Krankheitsverlauf.

Was muss ich tun, wenn meine Familie erkrankt ist?

Unbedingt beim Hausarzt oder beim Gesundheitsamt anrufen. Dieser entscheidet, wie weiterverfahren wird. Wenn das Virus im Haushalt auftritt, so sollten alle Kontaktpersonen das Haus nicht mehr verlassen.

Gibt es Medikamente gegen Corona?

Es gibt keine Medikamente zur direkten Bekämpfung des Virus. Zur Linderung der Symptome kann der behandelnde Hausarzt Medikamente verschreiben. Diese können dann bei jeder Apotheke bezogen werden.

Wie kann ich mich und andere Schützen?

Schutz versprechen in erster Linie umfangreiche Hygienemaßnahmen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sollte eingehalten werden. Häufiges Händewaschen, mindestens 30 Sekunden lang und der Verzicht auf den Handschlag helfen ebenfalls. Desinfektionsmittel können genutzt werden, gründliches Händewaschen reicht für die Vorsorge aber aus. Sollte eine Corona-Infektion trotzdem eintreten, besteht eine Meldepflicht beim Gesundheitsamt.

Die FAQs zum Thema Corona werden auf der Internetseite der Stadt Lahr laufend aktualisiert. Zudem kann das Gesundheitsamt des Ortenaukreises unter Telefon 0781/80 59 69 5 oder alternativ unter der Hotline 11 61 17 Auskunft geben. Außerdem informiert das Bürgertelefon unter der Rufnummer 07821/9 10 00.