Das Amtsgericht Lahr hat einen Internet-Blogger ist wegen Volksverhetzung verurteilt. Dagegen hatte der 76-jährige Berufung eingelegt. Foto: Archiv

Internet-Blogger aus Lahr geht gegen Urteil in Berufung. Staatsanwaltschaft fordert höhere Strafe

Lahr/Offenburg - Ein Fall von dreifacher Volksverhetzung, für die ein 76-jähriger Internet-Blogger aus Lahr voriges Jahr verurteilt wurde, wird kommende Woche in nächsthöherer Instanz erneut aufgerollt.

Die kleine Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt den Fall, weil beide Seiten mit dem Urteil des Amtsgerichts Lahr vom Februar 2017 nicht einverstanden sind: Der verurteilte Blogger sieht sich weiterhin unschuldig und will die Strafe von 3900 Euro abwenden. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hingegen hat Berufung eingelegt, weil aus ihrer Sicht die Geldstrafe in erster Instanz zu niedrig ausgefallen sei. Sie hatte 180 statt 130 Tagessätze Strafe gefordert.

Ging der Blogger zu weit?

In Offenburg wird nun in der nächsten Instanz erneut darüber beraten, wie schlimm die Äußerungen des ehemaligen Lehrers und Tageszeitungsredakteurs einzuschätzen sind. Der Mann hatte in seinen Blogs unter anderem heftig gegen Flüchtlinge ins Horn gestoßen. In einem Fall hatte er Flüchtlingsunterkünfte als "Verbrecherzentren" bezeichnet, in anderen Beiträgen hatte er Flüchtlinge als "Gesockse" betitelt und von "Kanacken" geschrieben, die besser wieder verschwinden sollten. Mehrere Anzeigen hatte es wegen der Beiträge im Internet gegeben. So kam der Fall ins Rollen.

Für Amtsrichter Tim Richter ist der Blogger in seinen Online-Foren zu weit gegangen. Der Tatbestand der Volksverhetzung werde "immer relevanter". Der Verurteilte hätte genau gewusst, was seine Äußerungen bedeuten und mit diesen sei er über das Ziel hinaus geschossen. Der Anwalt des 76-Jährigen hatte in der ersten Verhandlung wortreich versucht, Verfahrensmängel geltend zu machen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei nicht sauber formuliert gewesen. Und überhaupt habe sein Mandant die kritisierten Äußerungen ganz harmlos gemeint. Der Betroffene selbst hatte sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht geäußert.

Nach der Urteilsverkündung hatte der Anwalt Berufung gegen das Urteil angekündigt. Dabei geht es auch um die Kosten des Verfahrens, die dem Mann in erster Instanz vom Gericht aufgebrummt wurden.