Zu sechs Monaten auf Bewährung wurde die Angeklagte verurteilt. Foto: Braun

Justiz: Festessen bestellt, ohne Geld zu haben / Bewährung für 49-Jährige

Lahr - Die Braut hatte ein Festessen für gut 40 Gäste bestellt und darauf vertraut, dass es zur Hochzeit genügend Geldgeschenke geben würde, um die knapp 2000 Euro bezahlen zu können. Das Lahrer Amtsgericht ahndete dies als Betrug.

Bemühungen der Angeklagten

Die 49-jährige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Geschädigte, die das Essen geliefert hatte, zeigte als einzige Zeugin im Prozess kein sogenanntes "Verfolgungsinteresse".

Die Angeklagte, überschuldet und im Besitz eines Pfändungsschutzkontos, hatte sich vor dem Prozess, so die Geschädigte, länger mit ihr unterhalten. Sie habe sich sogar bemüht – trotz etlicher anderer Forderungen – das Geld abzustottern. Nur sei, so die Zeugin, der Angeklagten auch nicht geholfen, wenn man ihr dieses Vergehen "einfach so durchgehen" lasse.

Bereits Vorstrafe wegen Betrugs

Die Frau hatte bereits eine Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung wegen Betrugs erhalten, die noch besteht. Daher hielt Staatsanwalt Phillip Nique in diesem Fall eine erneute Freiheitsstrafe für unausweichlich.

"Sie haben etwas bestellt, in der Hoffnung, dass Sie Geld bekommen." So fasste der Staatsanwalt die Anklage zusammen. Er erkannte daher einen sogenannten "Eventualvorsatz", der für den Betrug als Straftat Bedingung ist. Bei der Bestellung habe die Angeklagte zumindest "billigend im Kauf genommen", dass sie das Geld für das Menü nicht werde aufbringen können.

Dem schloss sich Tim Richter, der am Lahrer Amtsgericht die Strafprozesse leitet, an. Sein Urteil lautete "sechs Monate Freiheitsstrafe", die er auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte.

Lebensunterhalt nicht mehr ohne Hilfe zu bewältigen

Zur Person hatte die Frau ausgesagt, dass sie sich bereits um einen Termin bei einer Schuldnerberatung bemüht habe. Aufgrund verschiedener Forderungen vor der Anklage, wäre sie ohne das Pfändungsschutzkonto derzeit nicht mehr in der Lage, den Lebensunterhalt für sich und ihre Tochter zu garantieren.

Die Arbeit als Betreuerin reiche zusammen mit dem Einkommen des Ehemanns so gerade aus. Die Idee, dass es bei ihrer Hochzeit ein entsprechendes Festessen für die Gäste geben sollte, habe ihr die eigene Mutter eingeredet.

Schwarzes Schaf der Familie

Dagegen hielten Richter und Staatsanwalt, dass die Angeklagte das Essen bestellt habe und stellten die Frage, warum es denn das beste und teuerste Menü des Anbieters habe sein müssen. Hier hatte die Angeklagte erklärt, dass sie aufgrund der Erfahrung in der Familie bei anderen vergleichbaren Gelegenheiten die entsprechenden Geldgeschenke gegeben habe.

Daher sei sie davon auch bei der eigenen Hochzeit ausgegangen. "Aber ich bin ja das schwarze Schaf in unserer Familie."

Verschiedene Auflagen für die Bewährungsstrafe

"Die heutige Verhandlung muss die letzte gewesen sein", sagte Richter Tim Richter in der Urteilsbegründung. Die Frau war bereits mehrfach wegen Betrug zu verschiedenen Geldstrafen und zuletzt zu der erwähnten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Neben der Bewährungsstrafe erhielt die Angeklagte die Auflage, eine Schuldenberatung vorzunehmen und sich mit einem Bewährungshelfer um eine Stabilisierung ihrer Lebensumstände zu kümmern. Beim kleinsten Vorkommnis werde die Bewährungsstrafe widerrufen.