Der Fahrlehrer wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Foto: Symbolbild.

Fahrschüler absolviert Prüfung für andere unter falschem Namen. Fahrlehrer zu Geldstrafe verurteilt

Lahr - Ein Mann soll mehrfach die Führerscheinprüfung für andere gegen Bezahlung unter falschem Namen abgelegt haben. Wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung ist jetzt ein Fahrlehrer vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Tim Richter, der am Amtsgericht Lahr die Strafprozesse leitet, folgte mit dem Urteil der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Vanessa Himmelsbach. Gemäß der Urteilsbegründung muss der Fahrlehrer den Mann gekannt haben, der sich unter einem falschen Namen zur Prüfung angemeldet hatte und den Führerschein dann auch mit derselben, falschen Unterschrift entgegennahm. Der falsche Prüfling ist in der Sache bereits rechtskräftig verurteilt und trat als Zeuge auf. Trotz der deutlichen Warnung Richters, dass er als Zeuge bei einer uneidlichen Falschaussage mit einer Gefängnisstrafe von mindestens drei Monaten rechnen müsse, blieb der Zeuge bei seiner Aussage. Er kenne den Fahrlehrer, der als Disponent in der gleichen Spedition arbeitete wie der Zeuge zum fraglichen Zeitpunkt – Herbst 2016 – nicht persönlich.

In weiteren Ermittlung hatte die Polizei das Handy des Zeugen beschlagnahmt und auf "Whats App" einen Chat zwischen dem Zeugen und den Angeklagten ausgewertet. Die Protokolle, die der Richter entgegen dem Widerspruch des Rechtsanwalts Wolfgang Reichert zuließ, zeigten deutlich, dass sich der Fahrlehrer und der falsche Prüfling sehr wohl persönlich gekannt haben mussten. Daher würden sowohl die Aussage des "Prüflings" als auch des Angeklagten nicht zutreffen.

Lahrer Fahrlehrer und falscher Prüfling kennen sich bereits seit 2016

Aussagen mehrerer Polizeibeamter erhärteten die Verdachtsmomente. Der Prüfer des TÜV hatte ausgesagt, dass er an der Identität des Mannes, der im Fahrzeug vor ihm saß, Zweifel hatte. Die habe aber der Fahrlehrer zerstreut mit dem Hinweis, er kenne den Mann, der da einen Führerschein erhalten wolle. Der Angeklagte bestritt diesen Sachverhalt nicht. Da er aber diesen Mann nur unter dem einen Namen gekannt habe, seien ihm nie Zweifel an der echten Identität gekommen.

Der Zeuge, in dessen Namen der verurteilte Kraftfahrer die Prüfung abgelegt hatte, ist vor Gericht nicht aufgetreten. Mit Einverständnis verlas Richter das Vernehmungsprotokoll in der Sache. Der, der dann den Führerschein ohne Prüfung bekommen hatte, sagte bei der Polizei aus, dass er in einer Bar Kontakt aufgenommen habe und für die Prüfung – ohne selbst geprüft zu werden – 700 Euro bezahlt habe.

Der Rechtsanwalt argumentierte im Plädoyer, dass die Chats aus dem – in einer anderen Strafsache – beschlagnahmten Handy, hier nicht verwendet werden dürften.

Richter folgte dem nicht. Gerade die Chats hätten gezeigt, dass sich der Anklagte in diesem Prozess und der "Prüfling" sicher persönlich gekannt hatten – zeitlich deutlich vor der fraglichen Prüfung. Himmelsbach hatte 120 Tagessätze zu 40 Euro gefordert. Das Strafmaß reduzierte Richter auf 90 Tagessätze, also auf 3600 Euro Geldstrafe für den Fahrlehrer.

Info: Die Strafe

Der Angeklagte, der bisher nicht auffällig gewesen sei, habe mit dem Verlust seiner Lizenz als Fahrlehrer bereits eine weit größere Strafe erhalten. Anderseits gehe es ohne Strafe in diesem Fall auch nicht. Als Fahrlehrer habe er das Vertrauensverhältnis zwischen dem Prüfer und seiner eigenen Autorität vorsätzlichmissbraucht, erklärte der Richter in seinem Urteil.