Für tierischen Ärger hat die Hinterlassenschaft eines Vierbeiners gesorgt. Foto: ar

Prozess: Zoff um Hinterlassenschaften eines Vierbeiners endet vor Gericht / Wüste Drohung wird geahndet

Lahr - Wer räumt hinter einem Hund auf, der sein Geschäft gemacht hat? Diese Frage hat zwischen einem Hundehalter und einem 37-Jährigen zu gewaltigem Krach geführt. Der eine soll dem anderen dabei gedroht haben, ihm die Kehle aufzuschlitzen.

Er selbst war sich bei seiner Aussage sicher

"Wenn Sie nicht aus dem Weg gehen, schlitze ich Ihnen den Hals auf", soll der Seelbacher Hundebesitzer dem Kläger aus Schuttertal auf dem Parkplatz des Lahrer Real-Markts an den Kopf geworfen haben. Das berichtete ein 27-jähriger Zeuge im Lahrer Amtsgericht.

Sein Kollege, der Kläger, habe den Hundebesitzer aufgefordert, den Kot seines Tieres zu beseitigen, daraufhin sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, erzählte der Zeuge weiter. Er selbst habe an diesem Morgen mit seinem Kollegen eine Zigarette am Fenster des Pausenraums für Real-Mitarbeiter neben dem Parkplatz geraucht.

Als der Hundebesitzer der Aufforderung nicht nachkam, sei sein Kollege auf den Parkplatz gegangen und habe den Hundebesitzer ein zweites Mal aufgefordert, den Kot zu entfernen. "Den Disput hat man laut gehört", so der 27-Jährige.

Den ebenfalls in der Anklage festgehaltene Vorwurf, der 70-jährige Hundebesitzer habe seinen Kollegen mit den Worten beschimpft, "er solle erst einmal richtig Deutsch lernen", konnte der 27-Jährige nicht mit Sicherheit bestätigen. "Das konnte ich nicht herausfiltern, auf dem Parkplatz ging es zwischen den Beiden hin und her".

Der besagte Kollege und Kläger im Prozess ist ein 37-Jähriger aus Schuttertal. Er selbst war sich bei seiner Aussage sicher: Der Hundebesitzer habe ihm nicht nur "laut gedroht, den Hals abzuschneiden", sondern habe sich ebenfalls "über seinen Dialekt lustig gemacht". Denn ursprünglich komme er aus Thüringen.

Mit geballten Fäusten und rotem Kopf

"Der hat doch einen Minderwertigkeitskomplex", hatte der 70-jährige Angeklagte zu diesem Thema vor Gericht angemerkt und darauf hingewiesen, dass er selbst "Verwandte in Ostdeutschland habe" und deshalb nichts gegen Ostdeutsche hätte. "Ja, es gab einen Disput, aber nicht in dieser Dimension. So primitiv äußere ich mich nicht. Ich habe ihm definitiv nicht gesagt, dass er erst einmal Deutsch lernen muss", fügte der Seelbacher Hundehalter hinzu.

Um die Heftigkeit der Auseinandersetzung zu unterstreichen, ergänzte der Kläger: "So etwas habe ich noch nicht erlebt". Er habe den Hundebesitzer "doch nur aufgefordert, den Dreck wegzumachen": "Er hätte es nur beseitigen müssen, dann müssten wir jetzt hier nicht sitzen".

Während sich der Schuttertaler Kläger deutlich daran erinnerte, dass der Hund nicht nur "genässt", sondern "groß" gemacht habe – "da sei er sich zu hundert Prozent sicher, er habe den Haufen ja letztendlich selbst weggeräumt" – bestritt der angeklagte Hundebesitzer das. Wenn der Hund gekotet hätte, wäre er "die zehn Meter zurück zum Auto gelaufen, um ein Tütchen zu holen". Dem sei aber nicht so gewesen.

"Ich wollte den Mann loswerden, er war hoch explosiv und hat sich mit rotem Kopf, starrem Blick und geballten Fäusten vor mir aufgebaut", beschreibt der angeklagte Hundebesitzer. "Der Mann kam dann hinter mir her und hat geschrien ›Ich verfolg Sie solange, bis ich weiß, wo Sie wohnen‹", berichtet der Hundebesitzer weiter, der sich in den Garten eines Hauses flüchtete, um vorzutäuschen, dass er dort wohne. Als ihn sein Verfolger abbiegen sah, habe der 37-Jährige gerufen: "Du Drecksschwein, ich weiß jetzt, wo du wohnst!".

"Eigentlich", berichtet der Hundebesitzer, "habe ich mir überlegt, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben". Es kam anders und nun saß er als Angeklagter im Gerichtssaal. Denn die Anzeige stellte der Andere.

Letztendlich schien die Version des Klägers aus Schuttertal den Richter mehr zu überzeugen: Der Hundebesitzer wurde zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Und das, obwohl er sich mit seinen "70 Jahren noch nie etwas zu Schulden kommen lassen hat", so sein Verteidiger in seinem Plädoyer.

Bußgeld für Hundebesitzer

Dem eigenen Vierbeiner  mit einem Hundekotbeutel hinterher zu räumen, gehört sicherlich nicht zu den angenehmsten Aufgaben. Bei Verstoß müssen Lahrer Hundehalter im Regelfall mit einer Strafe von 35 Euro rechnen, informiert die Stadtverwaltung auf LZ-Anfrage.