Am Freitag hingen die Hinweisschilder zur Maskenpflicht in der Innenstadt noch. Ab dem heutigen Samstag gilt diese Pflicht jedoch nicht mehr. Es sei denn, man nähert sich anderen Passanten bis auf weniger als eineinhalb Meter Abstand. Foto: Schabel

Pandemie: Nach Hinweis des Verwaltungsgerichts Freiburg / Entscheidungsbefugnis liegt jetzt beim Kreis

Lahr - Ab sofort ist das Tragen einer Schutzmaske in der Innenstadt kein Muss mehr. Diese Vorschrift hat die Stadt am Freitag aufgehoben. Die Neuerung tritt an diesem Samstag in Kraft. Mit der gesunkenen Inzidenz hat die Änderung aber nichts zu tun.

Die Rücknahme der "Allgemeinverfügung vom 8. März über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Lahrer Fußgängerzone zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2" hat die Stadt am Freitag gegen 16.15 Uhr auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. "Die Aufhebung entfaltet einen Tag nach der Bekanntgabe und damit am Samstag, 15. Mai, ihre Wirkung", heißt es dort.

Hintergrund sei ein Hinweis des Verwaltungsgerichts Freiburg auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, der im Lahrer Rathaus eingegangen sei. Die Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt demnach als Dauerverwaltungsakt.

Die darin angeordneten Maßnahmen seien fortlaufend zu überprüfen. Bei Rechtsverordnungen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz bedeute dies, dass sie zeitlich zu befristen sind. Die Geltungsdauer betrage vier Wochen, könne aber verlängert werden. Die Allgemeinverfügung der Stadt Lahr war jedoch nicht zeitlich befristet worden. "Aus diesem formellen Grund muss daher die Aufhebung erfolgen", informiert die Verwaltung auf der städtischen Internetseite.

Zugleich sei die Stadt derzeit nicht befugt, erneut eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen. Im März sei dies noch möglich gewesen, da die Infektionszahlen zum damaligen Zeitpunkt unter dem Schwellenwert von 50 je 100. 000 Einwohner lagen. Da dieser Wert aktuell überschritten ist, liege die Entscheidungsbefugnis mittlerweile beim Landratsamt Ortenaukreis.

In den vergangenen Wochen hatten sowohl der Kommunale Ordnungsdienst als auch die Polizei die Einhaltung der Maskenpflicht in der Innenstadt kontrolliert und dabei zahlreiche Anzeigen gegen Passanten, die "ohne" unterwegs waren, ausgesprochen. Allein im April wurden 26 Bußgelder gegen Maskenmuffel verhängt. Das dürfte nun erheblich weniger werden.

Doch Vorsicht: Das Tragen einer Maske im Lahrer Innenstadtring ist nach wie vor Pflicht, sobald man sich anderen Passanten auf weniger als eineinhalb Metern Abstand nähert (siehe Infokasten).

Die allgemeine Vorgabe der Corona-Verordnung des Landes gilt weiterhin: In Fußgängerbereichen muss eine medizinische Maske oder ein Atemschutz getragen werden, sofern sich ein Abstand von eineinhalb Meter Meter zu weiteren Passanten nicht sicher einhalten lässt.